Xilivert®
Nein zu Falschem Mehltau.
Zur Verwendung als Fungizid gegen Falschen Mehltau an Weinreben.

Amtl. Pfl. Reg. Nr. 4345-0
Handelsform: 10 Liter
Vorteile
- Hochkonzentriertes Kaliumphosphat
- Sehr langer Anwendungszeitraum
- 6 Anwendungen erlaubt
- Kurze Wartezeit von 14 Tagen
- Kontaktwirkung und systemische Wirkung
Wirkstoff
726 g/I Kaliumphosphonat (51,57 Gew.%) SL (Wasserlösliches Konzentrat)
Zugelassene Anwendungen
Schaderreger | Kultur | Aufwandmenge | Wartefrist |
---|---|---|---|
Falschen Mehltau (Plasmopara viticola) |
Weinreben (Nutzung als Tafel- und Keltertrauben) |
4 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha (Berechnungsbasis) zur Befallsminderung im Freiland bei
Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, ab Stadium 15 (5. Laubblatt entfaltet) spritzen oder
sprühen. Maximal 6 Anwendungen pro Kultur und Jahr im Abstand von mindestens 10 Tagen. In Abhängigkeit von der Bestandsdichte und dem Entwicklungsstadium der Kulturpflanze werden folgende Aufwandmengen festgelegt: 0,75 - 2 l/ha bis Stadium 61 (Beginn der Blüte) 1,25 - 3 l/ha bis Stadium 71 (Fruchtansatz) 2 - 4 l/ha ab Stadium 71 (Fruchtansatz) |
14 Tage |
Sonstige Auflagen und Hinweise:
Der maximale Mittelaufwand darf 18 l/ha pro Jahr nicht überschreiten.
Klassifikation des/der Wirkstoffe(s) gemäß Fungicide Resistance Action Committee (FRAC): Wirkmechanismus (FRAC CODE): P07
Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls
deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit Wirkstoffen aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Durch die Anwendung des Pflanzenschutzmittels kann eine Beeinträchtigung von Verarbeitungsprozessen nicht ausgeschlossen werden.
Anwendungshinweise
Wirkung
XILIVERT® ist ein präventives Fungizid mit systemischer Wirkung. XILIVERT® wirkt indirekt, indem es das natürliche Abwehrsystem der Pflanze unterstützt. Es wirkt direkt gegen das
Wachstum von Pilzen, indem es die Sporenkeimung hemmt. Auf gute Benetzung achten.
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
XILIVERT® unter den registrierten Bedingungen anwenden.
6 aufeinanderfolgende Anwendungen ab BBCH15 (5. Laubblatt entfaltet) gefolgt von Behandlungen mit Produkten, die üblicherweise am Ende des Programms gegen Falschen
Mehltau eingesetzt werden.
Hinweise zur Anwendungstechnik
Mischbarkeit
Zur Bekämpfung von Falschem Mehltau kann XILIVERT® mit Belagsmitteln, tiefenwirksamen und systemischen Fungiziden gemischt werden. Mischungen mit Insektiziden
und Fungiziden einschließlich Schwefelprodukten sind möglich. Bei Mischungen mit Kupfer-Produkten ist Vorsicht geboten. Keine Mischungen mit stark sauren oder alkalischen
Produkten durchführen.
Ansetzen der Spritzbrühe
Nur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere
bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von
üblicher Schutzausrüstung empfohlen.
- Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.
- Rührwerk einschalten.
- Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!
- Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben.
- Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.
- Tank mit Wasser auffüllen.
- Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.
Ausbringung der Spritzflüssigkeit
Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche.
Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen.
Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.
Spritzenreinigung
Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:
- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
- Ca. 10 bis 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
Die grobe Reinigung von Spritzgeräten mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.
Restmengenverwertung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende
Reste von Spritzbrühe und Reste aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Hinweise zum Schutz des Anwenders und Maßnahmen im Unglücksfall
Erste Hilfe-Maßnahmen
- Nach Einatmen:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Bei Atemstillstand künstlich beatmen. - Nach Hautkontakt:
Nach Hautkontakt kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und mit viel Wasser und Seife abwaschen. Niemals mit einem Lösemittel reinigen. - Nach Augenkontakt:
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. - Nach Verschlucken:
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Kein Erbrechen auslösen.
Hinweise für den Arzt
- Symptomatisch behandeln. Bewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen.
Symptome/Wirkungen
- Nach Einatmen:
Kann eine Reizung der Schleimhäute und der Atemwege verursachen. - Nach Hautkontakt:
Verursacht leichte Hautreizungen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Kann bei Hautkontakt Entzündungen verursachen.
Brand
- Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid. - Ungeeignete Löschmittel:
Keinen starken Wasserstrahl benutzen. - Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall:
Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase. - Schutz bei der Brandbekämpfung:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Hinweise für Transport und Lagerung
Transport
Produkt darf während des Transportes nicht unter O °C abkühlen und nicht über 35 °C erhitzen.
Lagerung
LGK 12/10 (Lagerklasse nach VCI)
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Nur in Originalverpackung bei 5 - 35 °C aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln,
Getränken und Futtermitteln fernhalten. Besondere Vorschriften für die Verpackung: In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
Gefahrenhinweise
- Vorsicht, Pflanzenschutzmittel
- Das Produkt ist gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht eingestuft.
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
- Zur Vermeidung von Risiken für Gesundheit und Natur die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Behandelten Pflanzen sollte man sich erst wieder nähern, wenn die Sprühmittelrückstände auf den Blättern vollständig getrocknet sind.
- Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
- Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Anwendung nur durch berufliche Verwender zulässig. Bei Nachfolgearbeiten auf/ in behandelten Flächen/Kulturen Arbeitskleidung tragen. Behördliche Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielpflanzen beachten (siehe umseitige Gebrauchsanweisung).
- Behördliche Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielpflanzen
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden.