TAZER® 250 SC

Einer für alle.

Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten in Getreide, Raps, Mais, Kartoffel, Tabak und im Gemüse- und Zierpflanzenbau.

TAZER 250 SC
Amtl. Pfl. Reg. Nr. 3664-0
Handelsform: 3 Liter

Vorteile

  • Gute vorbeugende Wirkung
  • Effektiv gegen Sclerotinia und Alternaria
  • Langanhaltende Dauerwirkung
  • Mischbar mit Insektiziden
  • Flexibel in der Anwendung
  • Breite Zulassung

Wirkstoff

Azoxystrobin (250 g/l, 22,94 Gew.-%), SC (Suspensionskonzentrat)

Zugelassene Anwendungen

Schaderreger Kultur Aufwandmenge Wartefrist
Braunrost
(Puccinia recondita),
Blatt- und Spelzenbräune
(Septoria nodorum),
DTR-Blattdürre
(Drechslera tritici-repentis),
Schneeschimmel
(Microdochium nivale)
Winterweich- und Winterhartweizen 1,0 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha ab Stadium 31 (1-Knoten-Stadium: 1. Knoten dicht über der Bodenoberfläche wahrnehmbar, mind. 1 cm vom Bestockungsknoten entfernt) bis Stadium 69 (Ende der Blüte) spritzen.
Max. 1 Anwendung pro Schadorganismus.
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
Sonstige Auflagen und Hinweise: In Winterweizen gegen DTR-Blattdürre: Für den Wirkstoff des Mittels wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
35 Tage
Netzfleckenkrankheit
(Pyrenophora teres),
Zwergrost
(Puccinia hordei),
Rhynchosporium- Blattfleckenkrankheit
(Rhynchosporium secalis)
Winter- und Sommergerste 1,0 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha ab Stadium 31 (1-Knoten-Stadium: 1. Knoten dicht über der Bodenoberfläche wahrnehmbar, mind. 1 cm vom Bestockungsknoten entfernt) bis Stadium 59 (Ende des Ähren-/Rispenschiebens: Ähre/Rispe vollständig sichtbar) spritzen.
Max. 1 Anwendung pro Schadorganismus.
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
35 Tage
Helminthosporium- Arten und Augenfleckenkrankheit
(Aureobasidium zeae)
Mais
(in Beständen zur Saatgutvermehrung)
1,0 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha ab Stadium 39 (9 und mehr Stängelknoten wahrnehmbar) bis Stadium 87 (Physiologische Reife: schwarze(r) Punkt/Schicht am Korngrund; ca. 60 % TS im Korn) spritzen.
Max. 2 Anwendungen im Abstand von 21 Tagen.
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
-
Rapsschwärze
(Alternaria)
(Alternaria brassicae),
Weißstängeligkeit
(Sclerotinia sclerotiorum)
Winterraps 1,0 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha Ackerbau im Freiland im Frühjahr ab Stadium 61 (ca. 10 % der Blüten am Haupttrieb offen. Infloreszenzachse verlängert) bis Stadium 69 (Ende der Blüte) spritzen.
Max. 1 Anwendung.
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode.
21 Tage
Dürrfleckenkrankheit
(Alternaria spp.)
Kartoffel 0,5 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha ab Stadium 31 (Beginn Bestandesschluss: 10 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) bis Stadium 91 (Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung) spritzen.
Max. 3 Anwendungen im Abstand von 14 Tagen.
Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
Sonstige Auflagen und Hinweise:
Der maximale Mittelaufwand darf 3 l/ha pro Vegetationsperiode nicht überschreiten.
7 Tage
Wurzeltöterkrankheit
(Rhizoctonia solani)
Kartoffel 3 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha beim Legen im Stadium 00 (Knolle im Ruhestadium, nicht gekeimt) als Reihenbehandlung beim Legen spritzen.
Max. 1 Anwendung.
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode.
Sonstige Auflagen und Hinweise:
Der maximale Mittelaufwand darf 3 l/ha pro Vegetationsperiode nicht überschreiten.
-
Spargelrost
(Puccinia asparagi),
Blattfleckenkrankheit
(Stemphylium botryosum)
Spargel 1 l/ha in 600 - 800 l Wasser/ha nach der Ernte bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 60 (vereinzelt erste Blüten offen) bis Stadium 91 (Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün) spritzen.
Max. 3 Anwendungen im Abstand von 8 Tagen.
Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
-
Kraut- und Braunfäule
(Phytophthora infestans),
Echten Mehltau
(Leveillula taurica, Oidium neolycopersici),
Dürrfleckenkrankheit
(Alternaria solani)
Tomaten 0,48 l/ha in 600 l Wasser/ha (Pflanzenhöhe bis 50 cm), 0,72 l/ha in 900 l Wasser/ha (Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm), 0,96 l/ha in 1200 l Wasser/ha (Pflanzenhöhe über 125 cm) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 40 (Beginn der Entwicklung vegetativen Erntegutes bzw. vegetativer Vermehrungsorgane) bis Stadium 88 (80 % der Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht) spritzen.
Max. 3 Anwendungen im Abstand von 8 Tagen.
Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
3 Tage
Kohlschwärze
(Alternaria brassicae)
Karfiol und Brokkoli 1 l/ha in 200 - 600 l Wasser/ha ab Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 35 (50 % der zu erwartenden sortentypischen Länge des Hauptsprosses erreicht) bis Stadium 39 (zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht) spritzen.
Max. 2 Anwendungen im Abstand von 8 Tagen.
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
14 Tage
Brennfleckenkrankheit
(Colletotrichum lindemuthianum)
Busch- und Stangenbohnen 1 l/ha in 200 - 600 l Wasser/ha ab Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 21 (1. Seitenspross sichtbar) bis Stadium 75 (50 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht, Beginn der Samenfüllung) spritzen.
Max. 2 Anwendungen im Abstand von 10 Tagen.
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
7 Tage
Helminthosporium- Arten Saatmais 1,0 l/ha in 200 - 500 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 14 - 21 Tagen.
-
Blauschimmel
(Peronospora tabacina),
Echten Mehltau
(Erysiphe cichoreacearum)
Tabak 1,0 l/ha in 300 - 900 l/ha Wasser bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis ab Stadium 33 (30 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht, 3-Knotenstadium) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 14 – 28 Tagen.
Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
14 Tage
Dürrfleckenkrankheit
(Alternaria solani),
Kraut- und Braunfäule
(Phytophthora infestans)
Melanzani
(Auberginen)
0,50 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzenhöhe bis 50 cm), 0,75 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm), 1,00 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzenhöhe über 125 cm) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 21 (1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 8 – 12 Tagen.
Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
3 Tage
Blattfleckenkrankheit
(Septoria apiicola),
Sellerierost
(Puccinia apii)
Stangensellerie
(Bleichsellerie)
1,0 l/ha in 200 - 600 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab dem Stadium 13 (3. Laubblatt deutlich sichtbar) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 10 – 14 Tagen.
Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
14 Tage
Falscher Mehltau,
Alternaria- Blattfleckenkrankheit
(Alternaria brassicae)
Chinakohl 1,0 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 10 - 14 Tagen.
Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
14 Tage
Phytophthora capsici,
Alternaria- Blattfleckenkrankheit
(Alternaria Spp.),
Sclerotinia
sclerotiorum
Paprika 0,50 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzenhöhe bis 50 cm) 0,75 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm), 1,00 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzenhöhe über 125 cm) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 21 (1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 8 - 12 Tagen.
Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
3 Tage
Echten Mehltau
(Erysiphe cichoreacearum und Sphaerotheca fuliginea)
Gurke 1,0 l/ha in 300 - 600 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 21 (1. Seitenspross 1. Ordnung sichtbar) bis Stadium 89 ( Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 8 - 12 Tagen
3 Tage
Echten Mehltau
(Erysiphe cichoreacearum und Sphaerotheca fuliginea)
Gurke
(unter Glas)
0,50 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzenhöhe bis 50 cm), 0,75 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm), 1,00 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzenhöhe über 125 cm) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 21 (1. Seitenspross 1. Ordnung sichtbar) bis Stadium 89 (Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 8 - 12 Tagen
3 Tage
Falschen Mehltau
(Peronospora destructor),
Mehlkrankheit
(Sclerotinia cepivorum),
Blattfleckenkrankheit
(Cladosporium allii),
Rost
(Puccinia allii)
Knoblauch 1,0 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 13 (3. Laubblatt deutlich sichtbar) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 7 - 10 Tagen.
Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
14 Tage
Falschen Mehltau
(Peronospora parasitica),
Weißen Rost
(Albugo candida),
Pilzliche Blattfleckenkrankheiten
(Alternaria raphani)
Kren 1,0 l/ha in 200 - 600 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 13 (3. Laubblatt entfaltet) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 7 -10 Tagen.
Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
28 Tage
Echten Mehltau
(Erysiphe heraclei),
Möhrenschwärze
(Alternaria dauci)
Karotten 1,0 l/ha in 200 - 600 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, von Stadium 13 (3. Laubblatt entfaltet) bis Stadium 49 (Art- bzw. sortentypische Größe, Form und Festigkeit erreicht) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand 7 – 10 Tagen.
14 Tage
Pilzliche Blattfleckenerreger Pastinaken 1,0 l/ha in 200 - 600 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 13 (3. Laubblatt entfaltet) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 7 - 10 Tagen.
Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
10 Tage
Alternaria-Arten
(Alternaria spp.),
Rost
(Puccinia allii),
Papierfleckenkrankheit
(Phytophthora porri),
Blattfleckenkrankheit
(Cladosporium allii)
Porree
(Lauch)
1,0 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 13 (3. Laubblatt entfaltet) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 7-10 Tagen.
Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
21 Tage
Falschen Mehltau
(Peronospora destructor)
Schalotten 1,0 l/ha in 200 - 600 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab dem Stadium 13 (3-Blattstadium) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 7 - 10 Tagen.
Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
14 Tage
Pilzliche Blattfleckenerreger Schwarzwurzel 1,0 l/ha in 200 - 600 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 13 (3-Blattstadium) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 7 - 10 Tagen.
Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
10 Tage
Spargelrost
(Puccinia asparagi),
Laubkrankheit
(Stemphylium botryosum)
Spargel 1,0 l/ha in 600 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 8 -12 Tagen.
-
Falschen Mehltau
(Peronospora destructor),
Mehlkrankheit
(Sclerotium cepivorum)
Speisezwiebel
(Nutzung als Trockenzwiebel)
1,0 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 13 (3-Blattstadium) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 7 - 10 Tagen.
14 Tage
Echten Mehltau
(Leveillula taurica),
Kraut- und Braunfäule
(Phytophthora infestans),
Samtfleckenkrankheit
(Fulvia fulvum)
Tomaten 0,5 l/ha in max. 600 l/ha Wasser (Pflanzenhöhe bis 50 cm), 0,75 l/ha in max. 900 l/ha Wasser (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm), 1,00 l/ha in max. 1200 l/ha Wasser (Pflanzenhöhe über 125 cm) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome von Stadium 21 (1. Apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar) bis Stadium 89 (Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 8 -12 Tagen.
3 Tage
Blattfleckenkrankheit
(Septoria petroselini)
Wurzelpetersilie 1,0 l/ha in 200 - 600 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 13 (3-Blattstadium) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 7 - 10 Tagen.
Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
10 Tage
Echten Mehltau
(Sphaerotheca fuliginea, Erysiphe cichoracearum),
Falschen Mehltau
(Pseudoperonospora cubensis)
Zucchini 1,0 l/ha mit 200 - 600 l/ha Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome von Stadium 21 (1. Apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar) bis Stadium 89 (Vollreife:Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 8 - 12 Tagen.
3 Tage
Rostpilze Zierpflanzenkulturen 0,5 l/ha (Pflanzenhöhe bis 50 cm), 0,75 l/ha (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm), 1,00 l/ha (Pflanzenhöhe über 125 cm) in 600 – 1200 l/ha Wasser bei Befallsgefahr von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 8 - 12 Tagen.
-

Zugelassene Anwendungen im Haus- und Kleingartenbereich

Schaderreger Kultur Aufwandmenge Wartefrist
Echten Mehltau
(Sphaerotheca fuliginea, Erysiphe cichoracearum)
Zucchini 10 ml/100 m² in 2 - 6 l/100 m² Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome von Stadium 21 (1. Apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar) bis Stadium 89 (Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 8 - 12 Tage spritzen.
3 Tage
Echten Mehltau
(Leveillula taurica),
Kraut- und Braunfäule
(Phytophthora infestans),
Samtfleckenkrankheit
(Fulvia fulvum)
Tomaten 4,8 ml/100 m² (Pflanzenhöhe bis 50 cm), 7,2 ml/100 m² (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm), 9,6 ml/100 m² (Pflanzenhöhe über 125 cm) in 6 - 12 l/100 m² Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome von Stadium 21 (1. Apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar) bis Stadium 89 (Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 8 - 12 Tagen.
3 Tage
Echten Mehltau
(Erysiphe cichoreacearum und Sphaerotheca fuliginea),
Falscher Mehltau
(Pseudoperonospora cubensis)
Gurke 10 ml/100 m² in 3 - 6 l/100 m² Wasser bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 21 (1. Seitenspross 1. Ordnung sichtbar) bis Stadium 89 ( Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht) spritzen.
Max. 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode im Abstand von 8 – 12 Tagen
3 Tage

Sonstige Auflagen und Hinweise:

  • Für die Anwendungen in Tabak, Melanzani, Stangensellerie, Chinakohl, Paprika, Gurke, Knoblauch, Kren, Karotten, Pastinak, Porree, Schalotten, Spargel, Speisezwiebel, Tomaten, Wurzelpetersilie, Zucchini, Zierpflanzenkulturen und alle Anwendungen im Haus- und Kleingartenbereich:
    Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel Beratungsdienst hinzuziehen.
  • Für die Anwendungen in Tabak, Melanzani, Stangensellerie, Chinakohl, Paprika, Knoblauch, Kren, Pastinaken, Porree, Schalotten, Schwarzwurzel, Speisezwiebel und Wurzelpetersilie:
    Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

Gebrauchsanleitung

Wirkung
TAZER® 250 SC enthält den Wirkstoff Azoxystrobin aus der chemischen Gruppe der Strobilurinderivate. Azoxystrobin zeichnet sich durch eine große Wirkungsbreite gegen viele wichtige Krankheiten an vielen Kulturen aus.
Der Wirkstoff hat sowohl systemische, als auch translaminare Eigenschaften. Es kommt zu einer Hemmung des Elektronentransportes in der Mitochondrienatmung der Schadpilze. Die Wirkung ist primär protektiv. Daher muss die Anwendung vor Infektionsbeginn erfolgen.

Wirkungsspektrum
Die Zulassung deckt den Einsatz gegen folgende Arten Alternaria-Arten (Alternaria spp.), Erreger der Brennfleckenkrankheit, Echte Mehltaupilze (Erysiphe spp., Sphaerotheca fuliginea), Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae, Pseudoperonosporaceae), Helminthosporium-Arten, Laubkrankheit (Stemphylium botryosum), Mehlkrankheit (Sclerotium cepivorum), Phythophtora spp., Pilzliche Blattfleckenerreger, Rostpilze, Samtfleckenkrankheit (Fulvia fulvum), Sclerotinia spp., Wurzeltöterkrankheit (Rhizoctonia solani) in den Kulturen Winterweizen, Winter- und Sommergerste, Mais, Raps, Kartoffel, Tomaten, Karfiol, Brokkoli, Buschund Stangenbohnen, Tabak, Melanzani, Stangensellerie, Chinakohl, Paprika, Gurke, Knoblauch, Kren, Karotten, Pastinaken, Porree, Schalotten, Schwarzwurzel, Spargel, Speisezwiebel, Wurzelpetersilie, Zucchini, Zierpflanzenkulturen ab. Die genauen Zulassungsdetails sind im Abschnitt Zugelassene Anwendungen ersichtlich.

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Anwendungsempfehlungen
TAZER® 250 SC muss vorbeugend vor erfolgter Infektion und mit der vollen zugelassenen Aufwandmenge eingesetzt werden, sofern keine weiteren Tankmischpartner ausgebracht werden.

  • Furchenbehandlung beim Legen der Kartoffeln:
    Auf sorptionsstarken Böden (hoher Ton- oder Humusgehalt) kann es zu Wirkungsminderungen kommen. Zur Verhinderung von Kulturschäden muss eine direkte Benetzung des Pflanzgutes bei der Anwendung vermieden werden. Das kann durch die Anordnung der Düsen erreicht werden.
    Bei Verwendung von keimschwachem oder vorgeschädigtem Pflanzgut, auf Böden mit niedrigem Humusgehalt sowie bei ungünstigen Witterungsbedingungen nach der Pflanzung sind Auflaufverzögerungen möglich. Diese wachsen sich in der Regel bis zum Reihenschluss wieder aus.
    Auf sorptionsschwachen Sandböden kann das Risiko von Auflaufverzögerungen durch ein Absenken der Aufwandmenge auf 2 l/ha verringert werden.
  • Anwendungen unter Glas:
    Bei unzureichenden Belüftungsmöglichkeiten und zu erwartenden Temperaturen von über 27 °C keine Anwendung mit TAZER® 250 SC durchführen. Produkt alleine ausbringen, nicht mit anderen Produkten mischen.
    Keine Anwendung von November bis März. TAZER® 250 SC frühestens drei Wochen nach dem Verpflanzen anwenden. Die Bedingungen nach der Anwendung sollten ein schnelles Antrocknen des Spritzbelages ermöglichen.
    Keine Anwendung unter kühlen Bedingungen und bei hoher Luftfeuchte durchführen.

Besondere Hinweise
Abdrift auf Kernobstkulturen ist unbedingt zu vermeiden, weil hier Schädigungsgefahr besteht! Geräte, die mit TAZER® 250 SC in Berührung gekommen sind, gründlich reinigen, bevor diese in Kernobstkulturen verwenden werden!

Pflanzenverträglichkeit
Nach bisherigen Erfahrungen ist das Produkt in allen Sorten der Kulturen Getreide und Raps gut verträglich.

  • Gurken im Freiland und im Gewächshaus:
    In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
  • Tomaten im Gewächshaus:
    Nicht einsetzen bei akuten oder zu erwartenden Temperaturen über 27 °C und im geschützten Anbau bei unzureichender Belüftung (z. B. unter Folie).
  • Zierpflanzen und Ziergehölze:
    Bei Zierpflanzen und Ziergehölzen wird wegen der Vielfalt der Arten und Sorten und der unterschiedlichen Kultur- und Anwendungsbedingungen dringend empfohlen, einen Probeeinsatz vorzunehmen, bevor größere Bestände behandelt werden. Ab dem Knospenöffnen können einige Zierpflanzenarten besonders empfindlich reagieren. Bekannt ist dies bei Usambaraveilchen.
    Im Gewächshaus können Behandlungen unter Einsatzbedingungen, bei denen der Spritzbelag nur langsam antrocknet (Spritzungen bei hoher Luftfeuchte, niedrigen Temperaturen oder in den Abendstunden) an empfindlichen Arten (z. B. Tomaten) zu Pflanzenschäden führen. Auch junge Sämlinge oder gestresste Pflanzen sind besonders empfindlich.

Resistenzvorbeugung
Der Wirkmechanismus von TAZER® 250 SC wird der FRAC-Gruppe 11 zugeteilt. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Sollte trotz empfehlungsgerechter Anwendung von TAZER® 250 SC ein vorzeitiger Wirkungsabfall eingetreten sein, ist sofort mit entsprechenden Fungiziden einer anderen Wirkstoffgruppe weiter zu behandeln. In diesem Fall kann keine Haftung für den Wirkungsabfall übernommen werden. Geeignete Resistenzvorbeugungsstrategien (wie z. B. Tankmischungen mit Wirkstoffen aus anderen Gruppen) sind zu berücksichtigen. Weitere Informationen siehe Internet: www.plantprotection.org

Nachbau
Nach bestimmungsgemäßem Einsatz von TAZER® 250 SC als Überkopfanwendung können im Rahmen der üblichen ackerbaulichen Fruchtfolge alle Kulturen – auch bei vorzeitigem Umbruch – nachgebaut werden.
Nach vorzeitigem Umbruch von Kartoffelbeständen, die mit 3,0 l/ha TAZER® 250 SC bei der Pflanzung behandelt wurden, können auf diesen Flächen erneut Kartoffeln angebaut werden. In diesem Fall keine erneute Furchenbehandlung mit TAZER® 250 SC! Im Rahmen der üblichen ackerbaulichen Fruchtfolge können nach der Anwendung von TAZER® 250 SC zur Furchenbehandlung in Kartoffeln alle ackerbaulichen Kulturen nachgebaut werden, sofern die Furchenbehandlung vor dem 1. Juli stattgefunden hat.

Hinweise zur Anwendungstechnik

Mischbarkeit
Im Getreide-, Raps- und Kartoffelbau ist TAZER® 250 SC mit gängigen Fungiziden und Insektiziden mischbar.
Im Gemüse- und Zierpflanzenbau ist wegen der Sortenvielfalt und der unterschiedlichen Kulturbedingungen eine Probebehandlung einzelner Pflanzen mit der beabsichtigten Tankmischung angezeigt. Bei der Anwendung in Tomaten unter Glas keine Tankmischungen mit anderen Produkten durchführen. Mischungen umgehend ausbringen.
Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Mischungen mit AHL, Ölen oder Netzmitteln können zu Schäden führen.
Zur Wirkungsverbreiterung und Resistenzvorbeugung im Getreide empfehlen wir die Mischung mit TIMPANI®, die in Form des „WELLDONE PACK“ vertrieben wird.
Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlenen Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

Herstellung der Spritzbrühe
Nur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen.

  1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.
  2. Rührwerk einschalten.
  3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!
  4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben.
  5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.
  6. Tank mit Wasser auffüllen.
  7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

Spritztechnik
Beim Ausbringen von TAZER® 250 SC ist auf eine gleichmäßige Benetzung der Kulturpflanzen zu achten. Bei einer Furchenbehandlung in Kartoffelbeständen muss eine direkte Benetzung aus Verträglichkeitsgründen vermieden werden. Daher soll eine Wasseraufwandmenge von 200 l/ha nicht überschritten werden, um eine Benetzung der Knollen durch Abdrift und Flüssigkeitsansammlung in den Augen der Pflanzknollen zu vermeiden.

Ausbringung der Spritzflüssigkeit
Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

Spritzenreinigung
Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:

  • Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
  • Ca. 10 – 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

Restmengenverwertung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Maßnahmen im Unglücksfall

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

Erste Hilfe

  • Augenkontakt:
    Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
  • Hautkontakt:
    Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen.
  • Einatmen:
    An die frische Luft bringen.
  • Verschlucken:
    KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

Hinweise für den Arzt

  • Behandlung:
    Kein spezifisches Antidot bekannt, symptomatische Behandlung.

Brand

  • Geeignete Löschmittel:
    Sprühwasser, Löschpulver, Sand, Schaum, CO2
  • Ungeeignete Löschmittel:
    Wasservollstrahl

Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.

Hinweise für Transport und Lagerung

Transport
UN 3082, ADR/RID: 9 III

Lagerung
Lagerklasse: 12/10 Lagerklasse nach VCI
In verschlossenen Originalverpackungen an einem gut belüfteten Ort, getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen, nicht unter 0 °C und über 30 °C lagern und transportieren. So lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zutritt haben.

Gefahrenhinweise

Achtung

  • Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen.
  • Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
  • Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
  • Verschüttete Menge aufnehmen.
  • Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
  • Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanweisung einhalten.
  • Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
  • Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Behördliche Auflagen zum Schutz von Gewässern beachten. Anwendung nur durch berufliche Verwender zulässig.
  • Behördliche Auflagen zum Schutz von Gewässern
  • Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
  • Für die Anwendungen in Raps und Kartoffel:
    Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 1 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden.
  • Für die Anwendungen in Getreide, Mais, Karfiol, Brokkoli, Busch- und Stangenbohnen, Chinakohl und Karotten:
    Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 5 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden.
  • Für die Anwendungen in Spargel, Saatmais, Tabak, Stangensellerie, Gurke, Kren, Pastinaken, Schwarzwurzel, Wurzelpetersilie, Zucchini, Zierpflanzen:
    Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden.
  • Für die Anwendungen in Knoblauch, Porree, Schalotten, Spargel und Speisezwiebel:
    Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 20 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden.
  • Für die beruflichen Anwendungen im Freiland: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
    Gemüsebau (2 und 3 Anwendungen) spritzen
    5 m (Regelabstand)
    5 m (Abdriftminderungsklasse 50%)
    1 m (Abdriftminderungsklasse 75%)
    1 m (Abdriftminderungsklasse 90%)
    Zierpflanzenkulturen (Pflanzenhöhe über 50 cm) spritzen
    15 m (Regelabstand)
    10 m (Abdriftminderungsklasse 50%)
    5 m (Abdriftminderungsklasse 75%)
    3 m (Abdriftminderungsklasse 90%)
    Zierpflanzenkulturen (Pflanzenhöhe bis 50 cm) spritzen
    5 m (Regelabstand)
    1 m (Abdriftminderungsklasse 50%)
    1 m (Abdriftminderungsklasse 75%)
    1 m (Abdriftminderungsklasse 90%)
  • Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig.
  • Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25% reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer im Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dicht belaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbreite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m.
  • Für die Haus- und Kleingartenanwendungen im Freiland: Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Oberflächengewässer besteht.

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