Tandus®

Wenn‘s um Klettenlabkraut geht, dann Tandus®.

Herbizid zur Bekämpfung von Klettenlabkraut in Winter- und Sommerweichweizen, Winter- und Sommergerste, Winter- und Sommerhafer, Winterroggen, Wintertriticale und Winterhartweizen, sowie Schwarzer Nachtschatten in Mais im Nachauflauf und Vogelmiere, Ampfer-Arten und Löwenzahn auf Wiesen und Weiden.

Tandus
Amtl. Pfl. Reg. Nr. 4331-0
Handelsform: 5 Liter

Vorteile

  • Hervorragende Kletten-Wirkung schon ab 5 °C
  • Langer Anwendungszeitraum
  • Spätbehandlungen in Getreide möglich
  • Mischbar mit vielen Herbiziden, Fungiziden und Wachstumsreglern
  • Zur Korrektur gegen Klettenlabkraut

Wirkstoff

200 g/L Fluroxypyr (20,64 % w/w), Emulgierbares Konzentrat (EC)

Zugelassene Anwendungen

Schaderreger Kultur Aufwandmenge
Klettenlabkraut
(Galium aparine)
Winterweichweizen, Wintergerste 1 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen, BBCH 21 – 47 (Erster Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis Blattscheide des Fahnenblattes öffnet sich.)
Nach dem Auflaufen der Unkräuter spritzen
Max. 1 Anwendung
Klettenlabkraut
(Galium aparine)
Winterhafer, Winterroggen, Wintertriticale, Winterhartweizen 1 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen, BBCH 21 - 32 (Erster Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis 2-Knoten-Stadium: 2. Knoten wahrnehmbar, mind. 2 cm vom 1. Knoten entfernt.)
Nach dem Auflaufen der Unkräuter spritzen
Max. 1 Anwendung
Klettenlabkraut
(Galium aparine)
Sommerweichweizen, Sommergerste 0,75 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen, BBCH 21 - 41 (Erster Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis Blattscheide des Fahnenblattes verlängert sich.)
Nach dem Auflaufen der Unkräuter spritzen
Max. 1 Anwendung
Klettenlabkraut
(Galium aparine)
Sommerhafer 0,75 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen, BBCH 21 - 32 (Erster Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis 2-Knoten-Stadium: 2. Knoten wahrnehmbar, mind. 2 cm vom 1. Knoten entfernt.)
Nach dem Auflaufen der Unkräuter spritzen
Max. 1 Anwendung
Schwarzer Nachtschatten
(Solanum nigrum)
Mais 1 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen, BBCH 14-17 (4. Laubblatt entfaltet bis 7. Laubblatt entfaltet.)
Nach dem Auflaufen der Unkräuter spritzen
Max. 1 Anwendung
Vogelmiere
(Stellaria media)
Wiesen und Weiden 0,75 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha im Ansaatjahr
Nach dem Auflaufen der Unkräuter. Während der Vegetationsperiode. Spritzen als Einzelpflanzenbehandlung
Max. 1 Anwendung
Ampfer-Arten
(Rumex sp.)
Löwenzahn
(Taraxacum officinale)
Wiesen und Weiden 2 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha nicht Im Ansaatjahr
Nach dem Auflaufen der Unkräuter. Während der Vegetationsperiode. Spritzen als Einzelpflanzenbehandlung
Max. 1 Anwendung

Wartezeit
Die normale Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Sonstige Auflagen und Hinweise
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, wobei die Anwendung nur alle 2 Jahre auf derselben Fläche erfolgen darf. Keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen Mitteln, die den Wirkstoff Fluroxypyr enthalten.
Klassifikation des/der Wirkstoffe(s) gemäß Herbicide Resistance Action Committee (HRAC): Wirkmechanismus (HRAC GRUPPE): O
Schäden an der Kultur möglich. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.

Anwendungshinweise

Wirkungsweise
Tandus® ist ein Herbizid mit systemischer Wirkung. Der Wirkstoff wird über die Blätter aufgenommen und wirkt gegen die genannten zweikeimblättrigen, bereits aufgelaufenen Unkräuter. Pflanzen bei der Anwendung gut benetzen. Die besten Resultate mit Tandus® werden bei Unkräutern im zwei- bis vier- Blattstadium erreicht. Wüchsige Witterungsbedingungen sind insbesondere bei der Bekämpfung von Klettenlabkraut wichtig.

Wirkungsspektrum

  • Getreide / Gut bekämpfbar:
    Klettenlabkraut (Galium aparine)
  • Mais / Gut bekämpfbar:
    Schwarzer Nachtschatten (Solanum nigrum)
  • Wiese und Weide / Gut Bekämpfbar:
    Vogelmiere (Stellaria media), Ampfer-Arten (Rumex sp.), Löwenzahn (Taraxacum officinale)

Anwendungsbedingungen

Phytotoxizität
Die Kulturpflanzen sollten kräftig gewachsen und konkurrenzfähig sein. Trotzdem sind Schäden an der Kultur möglich. Keine Anwendung von Tandus® bei Anzeichen von Kulturschäden durch Frost, Schädlinge, Krankheiten, Nährstoffmangel oder Feuchtigkeit. Keine Anwendung auch auf überschwemmten Flächen oder in Kulturen unter Trockenheitsstress. Abdrift auf angrenzende Kulturen oder Nichtkulturland sowie Überlappung von Spritzflächen vermeiden. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.

Besondere Hinweise
Nicht anwenden bei hoher Regenwahrscheinlichkeit, Frostgefahr oder in kalten Nächten. Anwendung auf trockene Blätter. Nicht in Kulturen für Saatgutproduktion verwenden.

Bodenbearbeitung
7 Tage nach Anwendung von Tandus® nicht walzen oder eggen.

Untersaaten
Wenden Sie Tandus® nicht bei Untersaatkulturen aus Klee oder anderen Leguminosen an. Tandus® darf bei Grasuntersaat verwendet werden, wenn diese eine geschlossene Grasnarbe aufweisen und die Gräser bestockt sind.

Nachbau
In einem Zeitraum von 12 Monaten nach Anwendung von 2 l/ha Tandus® kein Nachbau von Erbsen, Bohnen, Klee oder anderen Leguminosen.
Pflanzen, die mit 2 l/ha Tandus® behandelt wurden, dürfen nur auf Grünland oder in für Getreide vorgesehene Flächen gemulcht oder gelagert werden. Nach Behandlung mit 2 l/ha Tandus® sollte Stroh nicht in den Boden eingearbeitet werden.
Im Falle eines Ernteausfalls, dürfen die folgende Kulturen angebaut werden:
Sommergetreide, Sommerraps, Mais, Zwiebel, Kulturmohn sowie neue Wiesen und Weiden. Eine Wartezeit von mindestens 5 Wochen ist erforderlich und die Bodenbearbeitung darf uneingeschränkt stattfinden.

Herstellung der Spritzbrühe
Nur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen.

  1. 1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.
  2. Rührwerk einschalten.
  3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!
  4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben.
  5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.
  6. Tank mit Wasser auffüllen.
  7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

Spritztechnik
Beim Ausbringen von Tandus® ist auf eine gleichmäßige Benetzung der Unkräuter zu achten. Bewährte Wasseraufwandmenge:
200 bis 400 l/ha Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden.

Ausbringung der Spritzflüssigkeit
Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

Spritzenreinigung
Alle mit dem Produkt in Berührung gekommenen Geräte und Gefäße sofort nach Gebrauch gründlich mit sauberem Wasser und einer für Spitzgeräte empfohlenen Spülmittellösung reinigen. Reste von Fluroxypyr im Gerät können bei nachfolgendem Gebrauch anfällige Kulturen schädigen. Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:

  • Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
  • Ca. 10 - 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.

Die grobe Reinigung von Spritzgeräten mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

Restmengenverwertung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und Reste aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Erste-Hilfe Maßnahmen

  • Allgemein:
    Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Informieren Sie die medizinischen Dienste über die Exposition gegenüber den in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Chamikalien.
  • Nach Einatmen:
    Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Sauerstoff oder, falls erforderlich, künstliche Beatmung.
  • Nach Hautkontakt:
    Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
    Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • Nach Augenkontakt:
    Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • Nach Verschlucken:
    Kein Erbrechen auslösen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

Symptome/Wirkungen

  • Allgemein:
    Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • Nach Einatmen:
    Einatmen kann zu Reizungen führen (Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden). Störung des zentralen Nervensystems, Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Schläfrigkeit, Verlust des Koordinationsvermögens.
  • Nach Hautkontakt:
    Reizung. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • Nach Augenkontakt:
    Augenreizung.
  • Nach Verschlucken:
    Lungenödem möglich. Bauchschmerzen, Übelkeit. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln.

Brand

  • Geeignete Löschmittel:
    Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
  • Ungeeignete Löschmittel:
    Keinen starken Wasserstrahl benutzen.
  • Brandgefahr:
    Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
  • Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall:
    Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase.
  • Schutz bei der Brandbekämpfung:
    Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
  • Sonstige Angaben:
    Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt gelangen lassen. Löschwasser möglichst mit Sand und Erde eindämmen.

Transport
Produkt nicht unter 0 °C und über 40 °C transportieren und lagern.

Lagerung
LGK 3A (Lagerklasse nach VCI)
Behälter und zu befüllende Anlage erden. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Behälter dicht verschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. Eine Lagerung bei Temperaturen unter 0° C vermeiden. Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen fernhalten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nur im Originalbehälter aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

Gefahrenhinweise

Gefahr

  • Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!
  • Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • Verursacht Hautreizungen.
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • Verursacht schwere Augenreizungen.
  • Kann die Atemwege reizen.
  • Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
  • Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/ Aerosol vermeiden.
  • Nach Gebrauch Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen.
  • Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
  • Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • KEIN Erbrechen herbeiführen.
  • Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • Bei Brand: Schaum, Kohlendioxid, Trockenpulver oder Wassernebel zum Löschen verwenden.
  • Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
  • Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
  • Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Anwendung nur für den beruflichen Verwender zulässig.
  • Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
  • Weitere behördliche Auflagen
    Beim Umgang mit dem Mittel geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Gesichtsschutz tragen.
    Giftig für Regenwürmer.
    Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.

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