Netzschwefel Stulln

Auf Bewährtes setzen.

Staubarmes, wasserdispergierbares Mikrogranulat zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten im Wein-, Obst-, Gemüse-, Acker- und Zierpflanzenbau sowie in Forstkulturen und gegen Kräusel- und Pockenmilbe im Weinbau. Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich für die folgenden Indikationen zulässig: Echter Mehltau an Weinreben, Stachelbeeren, Gurken, Erbsen, Wurzel- und Knollengemüse und im Zierpflanzenbau, sowie Schorf und echter Mehltau an Kernobst.

Netzschwefel Stulln
Amtl. Pfl. Reg. Nr. 2915-0
Handelsformen: 10 kg, 25 kg

Vorteile

  • Das Kontaktfungizid zur Befallsminderung
  • Dient zur Unterstützenden Wirkung gegen Ramularia-Sprenkelkrankheit
  • Geeignet für die günstige Ertragsabsicherung in Trockengebiete
  • Anwenderfreundliche Granulatformulierung
  • Ausgezeichnete Schwebefähigkeit
  • Auch gegen Kräusel- und Pockenmilbe im Weinbau
  • Nebenwirkung auf Spinnmilben

Wirkstoff

Schwefel (796 g/kg, 79,6 Gew.-%), wasserdispergierbares Mikrogranulat (WG)

Wirkungsweise

Netzschwefel Stulln bildet an der Pflanzenoberfläche einen Schutzfilm, der die Sporenkeimung der Pilze verhindert. Die Wirkung ist vorbeugend, daher muss die Anwendung vor oder zu Infektionsbeginn erfolgen.

Zugelassene Anwendungen


  • Für alle Anwendungen gilt:
    Bei Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.

Weinbau

Echter Mehltau (Oidium) [Erysiphe necator] an Weinreben (Freiland)
Spritzen oder sprühen, im Haus- und Kleingartenbereich nur spritzen
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome; BBCH-Entwicklungsstadium 09 (Knospenaufbruch: grüne Triebspitzen deutlich sichtbar) bis Stadium 81 (Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden bzw. beginnen sich zu verfärben).
Aufwandmenge: max. 8 kg/ha in 1000 l Wasser/ha (Berechnungsbasis)
Aufwandmenge im Haus- und Kleingartenbereich: max. 80 g/100m2 in 10 l Wasser/100 m2 (Berechnungsbasis)
max. Anzahl der Anwendungen: 10; zeitl. Abstand: 7 Tage; Wartefrist: 28 Tage

In Abhängigkeit von der Bestandsdichte und dem Entwicklungsstadium der Kulturpflanze werden folgende Aufwandmengen festgelegt:

BBCH-Entwicklungsstadium Aufwandmenge Aufwandmenge im Haus- und Kleingartenbereich
bis Stadium 61 (Austrieb bis Beginn der Blüte) 1,5 – 4,0 kg/ha 15 – 40 g/100 m2
bis Stadium 71 (bis Fruchtansatz) 2,5 – 6,0 kg/ha 25 – 60 g/100 m2
ab Stadium 71 (ab Fruchtansatz) 4,0 – 8,0 kg/ha 40 – 80 g/100 m2

Kräusel- und Pockenmilbe (Calepitrimerus vitis und Eriophyes vitis) zur Befallsminderung an Weinreben (Freiland)
Spritzen

  • Vor dem Austrieb:
    Aufwandmenge max. 7,5 kg/ha in 1000 l/ha Wasser (Berechnungsbasis),
    max. Anzahl der Anwendungen: 1, Wartefrist: abgedeckt durch Anwendungszeitraum
  • Nach dem Austrieb:
    Aufwandmenge max. 2 kg/ha in 1000 l Wasser/ha (Berechnungsbasis)
    max. Anzahl der Anwendungen: 1, Wartefrist: 28 Tage
  • Weitere Hinweise und Auflagen für die Anwendungen im Weinbau:
    Insgesamt nicht mehr als 10 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
    Durch die Anwendung des Mittels nach dem Austrieb kann eine Beeinträchtigung der Qualität der Ernteprodukte nicht ausgeschlossen werden.
    Negative Einflüsse auf den Geschmack bei Tafeltrauben können bei Anwendung des Mittels nach dem Austrieb nicht ausgeschlossen werden.

Obstbau

Schorf (Venturia spp.) an Kernobst zur Befallsminderung, mit befallsmindernder Wirkung gegen Spinnmilben (Freiland)
Spritzen oder sprühen, im Haus- und Kleingartenbereich nur spritzen
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis; BBCH-Entwicklungsstadium 09 (Grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um ca. 5 mm) bis Stadium 85 (Fortgeschrittene Fruchtreife: zunehmend sortentypische Intensität der Deckfarbe).
Aufwandmengen: Max. 8 kg/ha bzw. 2,7 kg/ha/m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha/m Kronenhöhe
Aufwandmenge im Haus- und Kleingartenbereich: max. 80 g/100 m2 bzw. 27 g/100 m2/m Kronenhöhe in 5 l Wasser/100 m2/m Kronenhöhe
max. Anzahl der Anwendungen: 14; zeitl. Abstand: 7 Tage; Wartefrist: 7 Tage.

Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) an Kernobst mit befallsmindernder Wirkung gegen Spinnmilben (Freiland)
Spritzen oder sprühen, im Haus- und Kleingartenbereich nur spritzen
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome; BBCH-Entwicklungsstadium 09 (Grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um ca. 5 mm) bis Stadium 85 (Fortgeschrittene Fruchtreife: zunehmend sortentypische Intensität der Deckfarbe).
Aufwandmengen: Max. 8 kg/ha bzw. 2,7 kg/ha/m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha/m Kronenhöhe
Aufwandmenge im Haus- und Kleingartenbereich: max. 80 g/100 m2 bzw. 27 g/100 m2/m Kronenhöhe in 5 l Wasser/100 m2/m Kronenhöhe
max. Anzahl der Anwendungen: 14; zeitl. Abstand: 7 Tage; Wartefrist: 7 Tage.

  • Weitere Hinweise und Auflagen für die Anwendungen an Kernobst:
    Insgesamt nicht mehr als 14 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
    Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
    Bei berostungsempfindlichen Kernobstsorten sind niedrige Aufwandmengen anzuwenden und Anwendungen während der Blüte zu vermeiden.
    Durch die Anwendung des Mittels kann eine Beeinträchtigung der Qualität der Ernteprodukte nicht ausgeschlossen werden.

Gemüsebau

Echter Mehltau (Golovinomyces (Erysiphe) cichoracearum, Podosphaera (Sphaerotheca) fuliginea) an Gurken (Freiland)
Spritzen
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome; BBCH-Entwicklungsstadium 13 (3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet) bis Stadium 87 (70% der Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht).
Aufwandmenge: 7,5 kg/ha in 200 – 1000 l Wasser/ha;
Aufwandmenge im Haus- und Kleingartenbereich: 75 g/100 m2 in 2 – 10 l Wasser/100 m2
max. Anzahl der Anwendungen: 6; zeitl. Abstand: 7 Tage; Wartefrist: 3 Tage.

  • Weitere Hinweise und Auflagen für die Anwendung an Gurken:
    Insgesamt nicht mehr als 6 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
    Durch die Anwendung des Mittels kann eine Beeinträchtigung der Qualität der Ernteprodukte nicht ausgeschlossen werden.

Ackerbau

Echter Mehltau (Erysiphe graminis) an Gerste, Hafer, Weizen, Roggen, Triticale zur Befallsminderung (Freiland)
Spritzen
Anwendungszeitpunkt: BBCH-Entwicklungsstadium 15 (5-Blatt-Stadium) bis Stadium 69 (Ende der Blüte).
Aufwandmenge: 7,5 kg/ha in 200 – 400 l Wasser/ha
max. Anzahl der Anwendungen: 3; zeitl. Abstand: 7 Tage; Wartefrist: 35 Tage.

  • Weitere Hinweise und Auflagen für die Anwendung an Getreide:
    Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.

Zugelassene Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für geringfügige Verwendungen gem. Art. 51 (5) VO (EG) Nr.: 1107/2009:

  • Für alle folgenden Anwendungsgebiete gilt:
    Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Für diese Indikation muss der Anwender vor der Anwendung die Verträglichkeit und die Wirksamkeit unter seinen betriebsspezifischen Bedingungen prüfen.
    Bei Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.

Beerenobst

Amerikanischer Stachelbeermehltau (Sphaerotheca mors-uvae) an Stachelbeeren (Freiland)
Spritzen
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, nach dem Austrieb.
Aufwandmenge: 4 kg/ha in 1000 l Wasser/ha
Aufwandmenge im Haus- und Kleingartenbereich: 40 g/100 m2 in 10 l Wasser/100 m2
Max. Anzahl der Anwendungen: 6; zeitl. Abstand: 7 Tage; Wartefrist: 7 Tage.

  • Weitere Hinweise und Auflagen für die Anwendung an Stachelbeeren:
    Insgesamt nicht mehr als 6 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
    Durch die Anwendung des Mittels kann eine Beeinträchtigung der Qualität der Ernteprodukte nicht ausgeschlossen werden.

Gemüsebau

Echter Mehltau (Erysiphe pisi) an Gemüseerbsen (Freiland)
Spritzen
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Aufwandmenge: 1,5 kg/ha in 400 – 600 l Wasser/ha
Aufwandmenge im Haus- und Kleingartenbereich: 15 g/100 m2 in 4 – 6 l Wasser/100 m2
max. Anzahl der Anwendungen: 3; zeitl. Abstand: 14 Tage; Wartefrist: 7 Tage.

  • Weitere Hinweise und Auflagen für die Anwendung an Gemüseerbsen:
    Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
    Durch die Anwendung des Mittels kann eine Beeinträchtigung der Qualität der Ernteprodukte nicht ausgeschlossen werden.

Echter Mehltau an Wurzel- und Knollengemüse (Freiland)
Spritzen
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Aufwandmenge: 1,5 kg/ha in 400 – 600 l Wasser/ha
Aufwandmenge im Haus- und Kleingartenbereich: 15 g/100 m2 in 4 – 6 l Wasser/100 m2
max. Anzahl der Anwendungen: 6; zeitl. Abstand: 7 Tage; Wartefrist: Festsetzung einer Wartefrist in Tagen ist nicht erforderlich.

  • Weitere Hinweise und Auflagen für die Anwendung an Wurzel- und Knollengemüse:
    Insgesamt nicht mehr als 6 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
    Durch die Anwendung des Mittels kann eine Beeinträchtigung der Qualität der Ernteprodukte nicht ausgeschlossen werden.

Zierpflanzenbau

Echte Mehltaupilze in Zierpflanzenkulturen (Freiland)
Spritzen
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.

In Abhängigkeit von der Höhe der Kulturpflanze werden folgende Aufwandmengen festgelegt:

Pflanzenhöhe Aufwandmenge Aufwandmenge im Haus- und Kleingartenbereich
bis 50 cm 2,5 kg/ha in 600 l Wasser/ha 25 g/100 m2 in 6 l Wasser/100 m2
50 - 125 cm 3,75 kg/ha in 900 l Wasser/ha 37,5 g/100 m2 in 9 l Wasser/100 m2
über 125 cm 5,0 kg/ha in 1200 l Wasser/ha 50 g/100 m2 in 12 l Wasser/100 m2

Max. Anzahl der Anwendungen: 15; zeitl. Abstand: 6 Tage; Wartefrist: Die Festsetzung einer Wartezeit ist nicht erforderlich.

  • Weitere Hinweise und Auflagen für die Anwendung im Zierpflanzenbau:
    Insgesamt nicht mehr als 15 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.

Verträgliche Arten und Sorten im Freiland:

Botanischer Name Deutscher Name
Acer Ahorn
Ageratum houstonianum Leberbalsam
Antirrhinum majus Löwenmaul
Aquilegia Hybriden Akelei
Asparagus spp. Zierspargel
Aster spp. Aster
Cheiranthos cheiri Goldlack
Crataegus spp. Weiß- und Rotdorn
Dahlia Hybriden Dahlie, Georgine
Delphinium cultorum Rittersporn
Doronicum spp. Gemswurz
Freesia refracta Freesie
Fuchsia Hybriden Fuchsie
Gladiolus Hybriden Gladiole
Hellborus niger Christrose
Malus spp. Apfelsämlinge
Paeonia spp. Pfingstrose
Pelargonium spp. Pelargonia
Quercus spp. Eiche
Rosa spp. Rose
Solidago Goldrute
Tulipa spp. Tulpe

Forst

Echter Mehltau (Erysiphe (Microsphaera) alphitoides) an Eichen (Sämlinge und Jungpflanzen) im Freiland
Spritzen
Anwendungszeitpunkt: nach dem Austrieb, Frühjahr bis Sommer, vorbeugende Behandlung.
Aufwandmenge: 1,2 kg/ha in 200 – 600 l Wasser/ha.
Max. Anzahl der Anwendungen: 3; zeitl. Abstand: 10 Tage. Die Festsetzung einer Wartezeit ist nicht erforderlich.

  • Weitere Hinweise und Auflagen für die Anwendung an Eichen:
    Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.

Hinweise für Transport und Lagerung

Lagerbedingungen und Transport
LGK: 11
Vor Nässe schützen. Nicht über 40°C lagern. Paletten möglichst nicht stapeln.
Produkt bei Raumtemperatur im Originalgebinde so lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Getrennt von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln lagern.

Maßnahmen im Unglücksfall

Hinweise zum Schutz des Anwenders
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel und bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Erste Hilfe

  • Nach Augenkontakt:
    Sorgfältig mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern. Arzt aufsuchen.
  • Nach Hautkontakt:
    Mit viel Wasser abwaschen. Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen.
  • Nach Einatmen:
    Verunglückten an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
  • Nach Verschlucken:
    Viel Wasser trinken. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Eine sich erbrechende auf dem Rücken liegende Person in die stabile Seitenlage bringen.
    KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt hinzuziehen.

Hinweise für den Arzt

  • Symptome:
    Die Einnahme von größeren Mengen Schwefel wirkt leicht abführend.
  • Behandlung:
    Kein spezifische Antidot, symptomatische Behandlung.

Maßnahmen im Brandfall

  • Geeignete Löschmittel:
    Sprühwasser, Löschpulver, Sand, Schaum, CO2
  • Ungeeignete Löschmittel:
    Wasser im Vollstrahl

Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.

Hinweise zur Anwendungstechnik

Herstellung und Anwendung der Spritzbrühe
Tank zu ¾ mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten. Den zuvor in einem Eimer mit wenig Wasser angeteigten und gut durchgerührten Netzschwefel in den Tank geben. Tank mit Wasser auffüllen. Bis zum Ende der Spritzung die Brühe ständig in kräftiger Bewegung halten. Empfehlungen der Gerätehersteller beachten und Spritzgeräte regelmäßig kontrollieren und einstellen lassen. Keine Anwendung bei großer Hitze oder praller Sonne (Verbrennungsgefahr!).

Mischbarkeit
Netzschwefel Stulln ist mischbar mit vielen gebräuchlichen Pflanzenschutzmitteln. Dabei ist der Mischungspartner im Tank mit ¾ der Wassermenge vorzulegen und dann wie oben zu verfahren. Allerdings sind Unverträglichkeiten möglich! Daher Mischbarkeit vorher mit kleinen Mengen unbedingt testen! Nicht mit öligen Produkten mischen! Keine Anwendung auf Kulturen, die unter Stress stehen! Mischungen sofort vollständig aufbrauchen! Zubereitung und Gebrauch von Mischungen erfolgen ausschließlich auf Risiko des Anwenders. Hersteller und Händler übernehmen in diesem Fall keinerlei Gewähr!

Gefahrenhinweise

  • Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!
  • Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
  • Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
  • Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
  • Für die Anwendung an Weinreben durch professionelle Anwender:
    Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
  • Für die Anwendung an Kernobst durch professionelle Anwender:
    Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
  • Für die Haus- und Kleingartenanwendungen: Schädlich für Nützlinge.
  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
  • Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

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