Mystic® 250 EW
Das vielseitige Fungizid.
Flüssiges Fungizid gegen Pilzkrankheiten im Ackerbau (Getreide, Raps, Mais, Ackerbohne, Saflor, Grassamenproduktion, Senf-Arten, Sareptasenf, Futtererbsen, Lupine-Arten, Grünlandpflanzen), Gemüsebau (Kohlarten, Kohlrabi, Zwiebelgemüse, Porree, Spargel, Karotten, Petersilie und Wurzelpetersilie, Pastinaken, Schnittlauch und Anis, Kümmel, Fenchel, Dille sowie Koriander zur Samennutzung), Obstbau (Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeer- und Heidelbeerartiges Beerenobst, Holunder, Stachelbeeren, Erdbeeren) sowie Zierpflanzenbau (Rasen, Rosen, Chrysanthemen).
Handelsform: 5 Liter
Vorteile
- Großer Indikationsumfang
- Vorbeugende und befallsstoppende Wirkung
- Breites Wirkungsspektrum in vielen Kulturen
- Bewährter Wirkstoff
Wirkstoff
Tebuconazol (250 g/L, 26,03 Gew.-%), EW (Emulsion, Öl in Wasser)
Zugelassene Anwendungen
Schaderreger | Kultur | Aufwandmenge | Wartefrist |
---|---|---|---|
Echten Mehltau [Erysiphe graminis], Zwergrost [Puccinia hordei], Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit [Rhynchosporium secalis], Netzfleckenkrankheit [Pyrenophora teres] |
Gerste | 1,25 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser im Ackerbau
im Freiland im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der
ersten Symptome ab Stadium 25 (5 Bestockungstriebe sichtbar) bis
Stadium 61 (Beginn der Blüte: erste Staubgefäße werden sichtbar) spritzen. Max. 1 Anwendung pro Schaderreger. |
- |
Echten Mehltau [Erysiphe graminis], Septoria-Blattdürre [Septoria tritici] |
Weizen, Dinkel | 1 l/ha in 200 - 400 l/ha
Wasser im Ackerbau im Freiland im Frühjahr bei
Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab
Stadium 25 (5 Bestockungstriebe sichtbar) bis Stadium 61 (Beginn der
Blüte: erste Staubgefäße werden sichtbar) spritzen. Max. 1 Anwendung pro Schaderreger. |
- |
Gelbrost [Puccinia striiformis], Braunrost [Puccinia recondita], Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) |
Weizen, Dinkel | 1 l/ha
in 200 - 400 l/ha Wasser im
Ackerbau im Freiland im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei
Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium 25 (5
Bestockungstriebe sichtbar) bis Stadium 69 (Ende der Blüte) spritzen. Max. 1 Anwendung pro Schaderreger. |
- |
Ährenfusariosen (Fusarium spp.) |
Weizen, Dinkel | 1 l/ha in 200 - 400 l/ha
Wasser im Ackerbau im Freiland bei
Befallsgefahr ab Stadium 61 (Beginn der Blüte: erste Staubgefäße werden
sichtbar) bis Stadium 69 (Ende der Blüte) spritzen. Max. 1 Anwendung. |
- |
Echten Mehltau [Erysiphe graminis], Rhynchosporium- Blattfleckenkrankheit [Rhynchosporium secalis] |
Roggen | 1,25 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser im Ackerbau im Freiland im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden
der ersten Symptome ab Stadium 25 (5 Bestockungstriebe sichtbar)
bis Stadium 61 (Beginn der Blüte: erste Staubgefäße werden sichtbar) spritzen. Max. 1 Anwendung pro Schaderreger. |
- |
Braunrost [Puccinia recondita] |
Roggen | 1,25 l/ha in 200 - 400 l/ha im Ackerbau im
Freiland im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der
ersten Symptome ab Stadium 25 (5 Bestockungstriebe sichtbar) bis
Stadium 69 (Ende der Blüte) spritzen. Max. 1 Anwendung pro Schaderreger. |
- |
Septoria-Arten (Septoria spp.) |
Triticale (ausgenommen Sorten Lasko und Purdy) |
1,25 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser im Ackerbau im Freiland im Frühjahr bei
Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab
Stadium 25 (5 Bestockungstriebe sichtbar) bis Stadium 69 (Ende der
Blüte) spritzen. Max. 1 Anwendung. |
- |
Wurzelhals- und Stängelfäule [Phoma lingam] |
Winterraps | 1,5 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser im Ackerbau im Freiland bei Befallsbeginn bis ca. Mitte Oktober und
kurz vor der Blüte ab Stadium 14 (4. Laubblatt entfaltet) bis Stadium
55 [Einzelblüten der Hauptinfloreszenz sichtbar (geschlossen)] spritzen. Max. 2 Anwendungen. |
- |
Rapsschwärze (Alternaria) [Alternaria brassicae], Weißstängeligkeit [Sclerotinia sclerotiorum] |
Winterraps | 1,5 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser im Ackerbau im Freiland bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
ab Stadium 63 (ca. 30 % der Blüten am Haupttrieb offen) bis Stadium
65 (Vollblüte: ca. 50 % der Blüten am Haupttrieb offen, erste
Blütenblätter fallen bereits ab) spritzen. Max. 1 Anwendung pro Schaderreger. |
- |
Verbesserung der Winterfestigkeit | Winterraps | 1 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser im Ackerbau
im Freiland im Herbst ab Stadium 14 (4. Laubblatt entfaltet) bis
Stadium 18 (8. Laubblatt entfaltet) spritzen. Max. 1 Anwendung. |
- |
Verbesserung der Standfestigkeit | Winterraps | 1,5 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser im Ackerbau im
Freiland im Frühjahr ab Stadium 31 (1. sichtbar gestrecktes
Internodium) bis Stadium 55 [Einzelblüten der Hauptinfloreszenz sichtbar
(geschlossen)] spritzen. Max. 1 Anwendung. |
- |
Schokoladefleckenkrankheit [Botrytis fabae], Ackerbohnenrost [Uromyces viciae-fabae] |
Ackerbohne | 1 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser im Ackerbau im
Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten
Symptome spritzen. Max. 2 Anwendungen im Abstand von 21 Tagen. |
- |
Rost | Spargel (Jung- und Ertragsanlagen) |
1,5 l/ha in 400 l/ha Wasser im Gemüsebau im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome nach dem Stechen spritzen. | - |
Wurzelhals-, Stengelfäule (Phoma lingam) |
Sommerraps | 1,5 l/ha in 200-400 l/ha Wasser im Ackerbau im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden
der ersten Symptome ab BBCH30 (Beginn des Längenwachstums) bis BBCH59 (Erste Blütenblätter sichtbar,
Blüten noch geschlossen) spritzen. Max. 1 Behandlung in dieser Anwendung mit max. 2 Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr. |
- |
Rapsschwärze (Alternaria), (Alternaria brassicae), Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) |
Sommerraps | 1,5 I/ha in 200-400 l/ha Wasser im Ackerbau im Freiland bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
bis BBCH65 (Vollblüte: ca. 50 % der Blüten am Haupttrieb offen. Erste Blütenblätter fallen bereits
ab) spritzen. Max. 1 Behandlung in dieser Anwendung mit max. 2 Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr. |
- |
Standfestigkeit | Sommerraps | 1,5 l/ha in 200-400 l/ha Wasser im Ackerbau im Freiland ab BBCH39 (9 und mehr sichtbar gestreckte
Internodien) bis BBCH55 ((Einzelblüten der Hauptinfloreszenz sichtbar (geschlossen)) spritzen. Max. 1 Behandlung in dieser Anwendung mit max. 2 Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr. |
- |
Geringfügige Anwendungen gemäß Artikel 51:
Anwendungen / Krankheit | Anwendungszeitpunkt | Aufwandmenge, Anwendungshäufigkeit, Wartefrist |
---|---|---|
Im Ackerbau | ||
Mais (in Beständen zur Saatgutvermehrung) im Freiland gegen Helminthosporium-Arten | Bei Befallsbeginn | Mit 1.25 I/ha in 200-500 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von 14-21 Tagen. Keine Wartefrist |
Saflor (Verbrennungszwecke) im Freiland gegen Rost und Alternaria-Blattfleckenkrankheit | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | Mit 1 I/ha in 300-400 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von 14-21 Tagen. Keine Wartefrist |
Saflor (Verbrennungszwecke) im Freiland gegen Grauschimmel | 1. Anwendung: Beginn der Blüte 2. Anwendung: Ende der Blüte |
Mit 1 I/ha in 300-400 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von 14-21 Tagen. Keine Wartefrist |
Gräser (Bestände zur Saattuterzeugung) im Freiland gegen Pilzliche Blattfleckenerreger und Rostpilze | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Ab BBCH29 (9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar) bis BBCH61 (Beginn der Blüte: 1 0% der Blüten offen) |
Mit 1 I/ha in 200-400 L Wasser spritzen 1 Anwendung Keine Wartefrist |
Sareptasenf und Senf-Arten im Freiland gegen Kohlschwärze und Weißstängeligkeit | Bis BBCH65 (Vollblüte: ca. 50% der Blüten am Haupttrieb offen. Erste Blütenblätter fallen bereits ab.) Bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis. | Mit 1.5 I/ha in 300 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 14 Tagen. Keine Wartefrist |
Sareptasenf und Senf-Arten im Freiland gegen Wurzelhals- und Stängelfäule | Kurz vor der Blüte Bis BBCH59 (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen.) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Mit 1.5 I/ha in 300 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 14 Tagen. Keine Wartefrist |
Sareptasenf und Senf-Arten im Freiland gegen Grauschimmel | Ab BBCH65 (Vollblüte: ca. 50% der Blüten am Haupttrieb offen. Erste
Blütenblätter fallen bereits ab.) bis BBCH69 (Ende der Blüte) Bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Mit 1.5 I/ha in 300 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von mind.14 Tagen. Keine Wartefrist |
Ackerbohne (Bestände zur Futter- und Saatfiuterzeugung) im Freiland gegen Echte Mehltaupilze | Ab BBCH39 (9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien) bis BBCH59
(Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Mit 1 I/ha in 200-400 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 21 Tagen. Keine Wartefrist |
Futtererbse (Bestände zur Futter- und Saatguterzeugung) im Freiland gegen Erbsenrost | Ab BBCH30 (Beginn des Längenwachstums) bis BBCH59 (Erste
Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Mit 1 I/ha in 200-400 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 21 Tagen. Keine Wartefrist |
Lupine-Arten im Freiland gegen Colletotrichum | Bis BBCH61 (Befcinn der Blüte: 10% der Blüten offen) Bei lnfektionsge ahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Mit 1 I/ha in 200-400 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 14-21 Tagen Keine Wartefrist |
Im Gemüsebau | ||
Kopfkohle im Freiland gegen Kohlschwärze | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Ab BBCH13 (3. Laubblatt entfaltet) |
Mit 1 I/ha in 400-600 L Wasser spritzen 3 Anwendungen im Abstand von 21-28 Tagen. Wartefrist: 21 Tage |
Blumenkohle im Freiland gegen Alternaria-Arten | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Ab BBCH13 (3. Laubblatt entfaltet) |
Mit 1 I/ha in 400-600 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von 14-21 Tagen. Wartefrist: 21 Tage |
Schnittlauch (Bulbenanzucht) im Freiland gegen Rost | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Ab BBCH13 (3. Laubblatt [größer als 3 cm] deutlich sichtbar) |
Mit 1 I/ha in 400-600 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von 14-21 Tagen. Keine Wartefrist |
Porree (Lauch) im Freiland gegen Rost | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Ab BBCH13 (3. Laubblatt [größer als 3 cm] deutlich sichtbar) |
Mit 1 I/ha in 400-600 L Wasser spritzen 3 Anwendungen im Abstand von 14-21 Tagen. Wartefrist: 14 Tage |
Zwiebelgemüse (ausgenommen Frühlingszwiebel) im Freiland gegen Grauschimmel | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | Mit 1 I/ha in 300-400 L Wasser spritzen 3 Anwendungen im Abstand von 14-21 Tagen. Wartefrist: 21 Tage |
Spargel (Jung- und Ertragsanlagen) im Freiland gegen Laubkrankheiten | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. In Ertragsanlagen: nach dem Stechen. |
Mit 1.5 I/ha in 400 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von 14-21 Tagen. Keine Wartefrist |
Karotten, Wurzelpetersilie, Pastinakenim Freiland gegen Möhrenschwärze | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Ab BBCH1 3 (3. Laubblatt entfaltet) |
Mit 1 I/ha in 400-600 L Wasser spritzen 3 Anwendungen im Abstand von 14-21 Tagen. Wartefrist: 21 Tage |
Blumenkohle, Weißkraut, Spitzkohl, Rotkraut
und Wirsingkohl Jungpflanzen unter Glas gegen pilzliche Blattfleckenerreger |
Bei Infektionsgefahr | Mit 1 I/ha in 600-1000 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 14-21 Tagen. Keine Wartefrist |
Blattkohle, Kohlrabi Jungpflanzen unter Glas gegen pilzliche Blattfleckenerreger |
Ab BBCH 12 (2. Laubblatt entfaltet) Bei Infektionsgefahr |
Mit 1 I/ha in 600-1000 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 14-21 Tagen. Keine Wartefrist |
Petersilie (Nutzung als frisches Kraut) im Freiland gegen Echter Mehltau | Ab BBCH43 (Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane
haben 30% der endgültigen Größe erreicht.) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Mit 1 I/ha in 200-600 L Wasser spritzen 1 Anwendung Wartefrist: 14 Tage |
Zwiebelgemüse (Nutzung als Trockenzwiebel) im Freiland gegen Samtfleckenkrankheit, Mehlkrankheit und Botrytis-Arten | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | Mit 1 I/ha in 600 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von max. 21 Tagen Wartefrist: 21 Tage |
Anis, Kümmel, Fenchel, Dille, Koriander (alle zur Samennutzung) im Freiland gegen pilzliche Doldenerkrankungen | Bis BBCH65 (Vollblüte: 50% der Blüten offen, erste Blütenblätter können
fallen oder vertrocknen) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Mit 1 I/ha in max. 600 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 14 Tagen. Keine Wartefrist |
Im Obstbau | ||
Holunder im Freiland gegen Doldenwelke | Bei Infektionsgefahr; nach der Blüte | Mit 1 ,5 I/ha in 1 000 L Wasser spritzen oder sprühen 3 Anwendungen im Abstand von 14-21 Tagen. Wartefrist: 24 Tage |
Himbeeren gegen Himbeerrost und Brombeeren gegen Brombeerrost im Freiland | Ab BBCH31 (10% des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums
erreicht) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Mit 0.8 I/ha in 1 000 L Wasser spritzen oder sprühen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 10-14 Tagen. Wartefrist: 14 Tage |
Himbeeren gegen Himbeerrost und Brombeeren gegen Brombeerrost im Freiland | Nach der Ernte | Mit 0.8 I/ha in 1 000 L Wasser spritzen oder sprühen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 10-14 Tagen. Keine Wartefrist |
Johannisbeeren im Freiland gegen Amerikanischer Stachelbeermehltau | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der Symptome | Mit 0.8 I/ha in 1 000 L Wasser spritzen oder sprühen 2 Anwendungen im Abstand von 1 0-14 Tagen. Wartefrist: 14 Tage |
Johannisbeeren im Freiland gegen Säulenrost | Ab BBCH71 (Beginnendes Fruchtwachstum: Entwicklung erster Basisfrüchte;
Abfallen der unbefruchteten Blüten) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Mit 0.8 I/ha in 1 000 L Wasser spritzen oder sprühen 2 Anwendungen im Abstand von mind.10-14 Tagen. Wartefrist: 14 Tage |
Johannisbeerartiges Beerenobst, Holunder, Heidelbeerartiges Beerenobst im Freiland gegen Graufäule (Botrytis) | Ab BBCH61 (Beginn der Blüte: 1 0% der Blüten offen) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Mit 0.8 I/ha in 1 000 L Wasser spritzen oder sprühen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 10-14 Tagen. Wartefrist: 14 Tage |
Johannisbeerartiges Beerenobst, Holunder, Heidelbeerartiges Beerenobst im Freiland gegen Colletotrichum | Ab BBCH59 (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Mit 0.8 I/ha in 1 000 L Wasser spritzen oder sprühen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 10-14 Tagen. Wartefrist: 14 Tage |
Stachelbeeren im Freiland gegen Blattfallkrankheit und Amerikanischer Stachelbeermehltau | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | Mit 0.8 I/ha in 1 000 L Wasser spritzen oder sprühen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 10-14 Tagen. Wartefrist: 14 Tage |
Stachelbeeren im Freiland gegen Säulenrost | Ab BBCH71 (10% der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe
bzw. 1 0% der normalen Fruchtgröße erreicht) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Mit 0.8 I/ha in1000 L Wasser spritzen oder sprühen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 10-14 Tagen. Wartefrist: 14 Tage |
Erdbeere im Freiland gegen Rotfleckenkrankheit und Erdbeermehltau | Nach der Ernte | Mit 0.8 I/ha in 1000 L Wasser spritzen 2 Anwendungen im Abstand von mind. 10-14 Tagen. Keine Wartefrist |
Im Zierpflanzenbau | ||
Rasen im Freiland gegen Pilzliche Blattfleckenerreger | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | Mit 1 l/ha in 300-400 L Wasser spritzen 3 Anwendungen im Abstand von 30 Tagen. Keine Wartefrist |
Rosen (ausgenommen Schnittrosen) im Freiland gegen Sternrußtau, Echter Mehltau, Rost | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | Mit 1 l/ha in 300-400 L Wasser spritzen 3 Anwendungen im Abstand von 7-14 Tagen. Keine Wartefrist |
Chrysanthemum-indicum-Hybriden (ausgenommen langtriebige Chrysanthemen) im Freiland und unter Glas gegen Weißer Chrysanthemenrost | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | Bei Pflanzenhöhe bis 50 cm mit 0,5 l/ha in 300-400 L Wasser spritzen. 2 Anwendungen im Abstand von mind. 8-12 Tagen. Keine Wartefrist |
Grünlandpflanzen (Saatguterproduktion) im Freiland gegen Rost und Alternaria-Blattfleckenkrankheit | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | Mit 1 1/ha in 300-400 L Wasser spritzen. 2 Anwendungen im Abstand von mind. 14-21 Tagen. Keine Wartefrist |
Gebrauchsanleitung
Wirkung
Mystic® 250 EW ist ein systemisches Fungizid aus der Gruppe der
Ergosterol-Biosynthese-Hemmer mit vorbeugenden und heilenden
Eigenschaften gegen eine Vielzahl von pilzlichen Krankheitserregern im
Acker-, Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau. Darüber hinaus wirkt Mystic®
250 EW auch als Wachstumsregulator in Raps. Der Wirkstoff wird schnell in
die Pflanze aufgenommen und in der Pflanze verteilt. Die Wirkungsdauer
erstreckt sich über mehrere Wochen.
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsempfehlungen
Mystic® 250 EW soll bei Befallsbeginn bzw. nach Warndienstaufruf eingesetzt werden. Im Ackerbau beträgt die Wasseraufwandmenge je nach Anwendung bis zu 500 l/ha,
im Gemüse- und im Obstbau je nach Anwendung bis zu 1000 l/ha und im Zierpflanzenbau 300-400 l/ha. Die Regenfestigkeit ist 2 Stunden nach der Anwendung gegeben.
Zur Bekämpfung von Ährenfusariosen in Weizen kann eine Verringerung der Mykotoxinbelastung erreicht werden. Pflanzenbauliche Maßnahmen wie Sortenwahl, Fruchtfolge und Pflugeinsatz tragen zu einer weiteren Reduktion der Mykotoxinbelastung bei.
In Raps besitzt Mystic® 250 EW neben der fungiziden auch eine wachstumsregulatorische Wirkung. Bei einem Einsatz im Herbst ab dem 4-Blatt- Stadium wird das Blattwachstum gehemmt und die Wurzelentwicklung und die Bildung von Seitentrieben gefördert. Das Aufstängeln wird so unterbunden und die Winterhärte dadurch erhöht. Eine Frühjahrsanwendung zu Beginn des Schossens schränkt das Längenwachstum ein und erhöht so die Standfestigkeit.
Pflanzenverträglichkeit
Generell wird Mystic® 250 EW nach unseren Erfahrungen von allen Sorten
der zugelassenen Kulturen in der empfohlenen Aufwandmenge gut vertragen.
Bei extremen Witterungsbedingungen, wie z.B. extreme Hitze oder
starke Temperaturschwankungen, kann es zu vorübergehenden Blattaufhellungen kommen, die jedoch keinen Einfluss auf den Ertrag haben.
Daher an heißen Tagen die Anwendung in die Abendstunden verlegen.
Resistenzvorbeugung
Mystic® 250 EW enthält den Wirkstoffe Tebuconazol. Der Wirkmechanismus von Tebuconazol wird der FRAC-Gruppe 3 zugeordnet. Geeignete
Resistenzvorbeugungsstrategien (wie z. B. Tankmischungen oder
Spritzfolgen mit Wirkstoffen aus anderen Gruppen) sind zu berücksichtigen.
Weitere Informationen siehe Internet http://www.plant protection.org.
Nachbau
Nach dem Einsatz von Mystic® 250 EW können im Rahmen der üblichen
Fruchtfolge alle ackerbaulichen Kulturen, auch bei vorzeitigem Umbruch,
nachgebaut werden.
Hinweise zur Anwendungstechnik
Mischbarkeit
Mystic® 250 EW ist mit den gängigen Fungiziden, Insektiziden (wie z. B.
Kaiso® Sorbie), Herbiziden (wie z. B. Dicopur® M), Wachstumsreglern (wie
z. B. Stabilanc® 400) und Blattdüngern (wie z. B. Bittersalz) mischbar. Keine
Mischung mit Carfentrazone-ethyl-hältigen Herbiziden. Bei Mischungen
mit Wachstumsreglern in Getreide wird deren Wirkung unterstützt, sodass
eine Aufwandmengenreduktion möglich ist.
Bei AHL- und Harnstoffzusatz ist die Aufwandmenge auf max. 15 kg/ha
Reinstickstoff beschränkt. Nur Markenware verwenden! Nicht in den
Mittagsstunden ausbringen und keine Mehrfachmischungen vornehmen.
Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten.
Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene
Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da
nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Herstellung der Spritzbrühe
Nur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist
daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen.
Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die
Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung
an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen.
- Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.
- Rührwerk einschalten.
- Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!
- Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben.
- Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.
- Tank mit Wasser auffüllen.
- Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.
Ausbringung der Spritzflüssigkeit
Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in
Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet
sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der
Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut
sorgfältig aufrühren.
Spritzenreinigung
Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:
- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
- Ca. 10 - 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem
Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in
die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.
Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.
Restmengenverwertung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren,
mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell
auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die
Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf der zuvor behandelten
Fläche ausbringen.
Maßnahmen im Unglücksfall
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.
Erste Hilfe
Wenn die Symptome anhalten oder falls irgendein Zweifel besteht, ärztlichen
Rat einholen.
- Augenkontakt:
Sofort für mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen, ärztlichen Rat einholen. - Hautkontakt:
Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. - Einatmen:
Betroffenen an die frische Luft bringen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. - Verschlucken:
KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung/Etikett vorzeigen.
Hinweise für den Arzt
- Behandlung:
Symptomatische Behandlung.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt.
Brand
- Geeignete Löschmittel:
Sprühwasser, Löschpulver, Sand, Schaum, CO2 - Ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl.
Lösch- und Brandrückstände nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
Hinweise für Transport und Lagerung
Lagerung
LGK: 12 (Lagerklasse nach VCI)
In verschlossener Originalverpackung, getrennt von Nahrungs- und
Futtermitteln, nicht unter - 5 °C und über 30 °C lagern und transportieren.
So lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zutritt haben.
Gefahrenhinweise
Gefahr
- Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!
- Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- Verursacht schwere Augenschäden.
- Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
- Gifitg für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
- Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
- Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
- BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
- BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- Mund ausspülen.
- Verschüttete Mengen aufnehmen.
- Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
- Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel und frisch behandelten Pflanzen vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Behördliche Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielorganismen beachten. Anwendung nur durch berufliche Verwender zulässig.
- Behördliche Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielpflanzen
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßen abläufe verhindern.) - Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
- Für alle Anwendungen außer Triticale, Gräser (Beständen zur Saatguterzeugung), Chrysanthemum-indicum-Hybriden, Petersilie, alle unter Glas Anwendungen, alle Obstbauanwendungen
ausgenommen Holunder gegen Doldenwelke:
Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. - Für alle Anwendungen in Beeren ausgenommen Holunder gegen Doldenwelke sowie Erdbeeren:
Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. - Für alle Anwendungen in Getreide und Mais sowie im Winterraps zur Winterfestigkeit, in Ackerbohnen und Saflor, Kopfkohle, Blumenkohle, Schnittlauch, Porree (Lauch),
Zwiebelgemüse (ausgenommen Frühlingszwiebel), Karotten, Wurzelpetersilie, Pastinaken, in Rasen und Rosen, in Ackerbohne und Futtererbse (in Beständen zur Futter- und
Saatguterzeugung), in Lupine-Arten, Zwiebelgemüse, Anis, Kümmel, Fenchel, Dille, Koriander sowie in Erdbeeren und Grünlandpflanzen (Saatgutproduktion):
Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. - Für alle Anwendungen im Obstbau ausgenommen Holunder gegen Doldenwelke:
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Gemäß Indikation / Spritzen oder sprühen
20 m (Regelabstand)
15 m (Abdriftminderungsklasse 50 %)
10 m (Abdriftminderungsklasse 75 %)
5 m (Abdriftminderungsklasse 90 %)
Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung auf abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern (davon mindestens 10 m bewachsener Grünstreifen) einzuhalten:
Gemäß Indikation / Spritzen oder sprühen
20 m (Regelabstand)
15 m (Abdriftminderungsklasse 50 %)
10 m (Abdriftminderungsklasse 75 %)
10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) - Für die Anwendungen in Gräser (Bestände zur Saatguterzeugung), Chrysanthemum-indicum-Hybriden gegen Weißer Chrysanthemenrost sowie Petersilie (Nutzung als
frisches Kraut):
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Gemäß Indikation / Spritzen
5 m (Regelabstand)
5 m (Abdriftminderungsklasse 50 %)
1 m (Abdriftminderungsklasse 75 %)
1 m (Abdriftminderungsklasse 90 %)
Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 5 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. - Für alle Anwendungen im Winterraps ausgenommen Winterfestigkeit, Spargel, Sommerraps sowie Senf-Arten und Sareptasenf:
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Gemäß Indikation / Spritzen
15 m (Regelabstand)
10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %)
5 m (Abdriftminderungsklasse 75 %)
5 m (Abdriftminderungsklasse 90 %)
Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung auf abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern (davon mindestens 10 m bewachsener Grünstreifen) einzuhalten:
Gemäß Indikation / Spritzen
15 m (Regelabstand)
10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %)
10 m (Abdriftminderungsklasse 75 %)
10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) - Für alle Anwendungen im Getreide und Mais, Winterraps zur Winterfestigkeit, Ackerbohnen, Saflor, Kopfkohle, Blumenkohle, Schnittlauch, Porree (Lauch), Zwiebelgemüse
(ausgenommen Frühlingszwiebel), Karotten, Wurzelpetersilie, Pastinaken, Rasen, Rosen, Ackerbohne, Futtererbse, Lupine-Arten, Zwiebelgemüse, Anis, Kümmel, Fenchel, Dille,
Koriander sowie Erdbeeren und Grünlandpflanzen:
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Gemäß Indikation / Spritzen
10 m (Regelabstand)
5 m (Abdriftminderungsklasse 50 %)
5 m (Abdriftminderungsklasse 75 %)
1 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) - Für die Anwendung Holunder gegen Doldenwelke:
Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung von abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern (davon mindestens 10 m bewachsener Grünstreifen) einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
Gemäß Indikation / Spritzen oder sprühen
15 m (Abdriftminderungsklasse 75 %)
10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %)
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
Gemäß Indikation / Spritzen oder sprühen
15 m (Abdriftminderungsklasse 75 %)
10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %)
Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. - Für alle Freiland-Anwendungen:
- Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig.
- SONSTIGE AUFLAGEN UND HINWEISE
- Für die Anwendung in Weizen und Dinkel gegen Ährenfusariose (Verminderung der Mykotoxinbildung):
Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ahrenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung. - Für die Anwendung in Triticale, Gräser (Bestände zur Saatguterzeugung) sowie Petersilie (Nutzung als frisches Kraut):
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode. - Für alle Anwendungen ausgenommen Triticale, Gräser (Bestände zur Saatguterzeugung), Kopfkohle, Porree (Lauch), Karotten, Wurzelpetersilie, Pastinaken, Rasen und
Rosen, Petersilie (Nutzung als frisches Kraut), Obstbau sowie Holunder gegen Doldenwelke:
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. - Für die Anwendungen in Kopfkohle, Porree (Lauch), Karotten, Wurzelpetersilie, Pastinaken, sowie Rasen und Rosen:
Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. - Für die Anwendungen im Obstbau ausgenommen Holunder gegen die Doldenwelke:
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Jahr und Kultur, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe. - Für die Anwendung in Holunder gegen die Doldenwelke:
Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Jahr und Kultur, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe. - Für die Anwendungen in Spargel, Petersilie (Nutzung als frisches Kraut), Johannisbeeren, Heidelbeerartiges und Johannisbeerartiges Beerenobst, Holunder und Stachelbeeren:
Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. - Für die Anwendungen in Rasen sowie Senf-Arten und Sareptasenf:
Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. - Für die Anwendungen in Mais (Bestände zur Saatgutvermehrung, Saflor (Verbrennungszwecke), Gräser (Bestände zur Saatguterzeugung) sowie Grünlandpflanzen (Saatgutproduktion):
Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut. - Für die Anwendung Schnittlauch (Bulbenanzucht):
Behandelten Schnittlauch erst nach Rückschnitt und neuerlichem Austreiben in Verkehr bringen. - Für alle Anwendungen im Obstbau sowie in Petersilie (Nutzung als frisches Kraut):
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. - Für alle geringfügigen Anwendungen gemäß Artikel 51:
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.