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Lentipur® 700
Der perfekte Partner.
Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern in Wintergetreide.

Amtl. Pfl. Reg. Nr. 3095
Handelsform: 3 Liter
Wirkstoff
Chlortoluron (700 g/l, 58,8%), Suspensionskonzentrat (SC)
Zugelassene Anwendungen
Schaderreger | Kultur | Aufwandmenge | Wartefrist |
---|---|---|---|
Ackerfuchsschwanz,
Windhalm, Einjährige Rispe,
einjährige zweikeimblättrige
Unkräuter (ausgenommen: Klettenlabkraut, Ehrenpreis- Arten) |
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale | 2,1 l/ha in 200 – 400 l/ha
Wasser, maximal 1 Anwendung vor dem Auflaufen der Kultur |
*) |
Ackerfuchsschwanz,
Windhalm, Einjährige Rispe,
einjährige zweikeimblättrige
Unkräuter (ausgenommen: Klettenlabkraut, Ehrenpreis- Arten) |
Winterweichweizen, Wintergerste, Wintertriticale | 2,1 l/ha in 200 – 400 l/ha
Wasser, maximal 1 Anwendung nach dem Auflaufen der Kultur im Herbst vom Stadium 10 (1. Blatt aus der Koleoptile ausgetreten) bis Stadium 29 (Ende der Bestockung) |
*) |
Windhalm, einjährige zweikeimblättrige
Unkräuter (ausgenommen: Klettenlabkraut und Ehrenpreis-Arten) |
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale | 2,1 l/ha in 200 – 400 l/ha
Wasser, maximal 1 Anwendung nach dem Auflaufen der Kultur im Frühjahr von Stadium 10 (1. Blatt aus der Koleoptile ausgetreten) bis Stadium 29 (Ende der Bestockung) |
*) |
*) Wartefrist durch zugelassene Anwendung abgedeckt.
Anwendungshinweise
Wirkungsweise
Chlortoluron wird sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter aufgenommen und erfasst daher
bereits vorhandene wie auch später keimende Ungräser und Unkräuter. Bei der Nachauflaufanwendung wird Chlortoluron
von den Ungräsern überwiegend über die Wurzeln aufgenommen, während bei den Unkräutern die Hauptwirkung
über die Blätter erfolgt. Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist daher wichtig für eine gute Ungraswirkung,
insbesondere bei der Frühjahrsanwendung.
Wirkungsspektrum
- Gut bekämpfbar:
Ackerfuchsschwanz, Einjährige Rispe, Windhalm, Ackerfrauenmantel, Ackerhellerkraut, Ackervergissmeinnicht, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Kornblume, Vogelmiere - Weniger gut
bekämpfbar:
Ackersenf, Ausfallraps, Gänsefuß, Gemeiner Hohlzahn, Gemeiner Rainkohl, Mauerrauke - Nicht ausreichend
bekämpfbar:
Ackerkratzdistel, Ackerstiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Erdrauch, Klettenlabkraut, Storchschnabel-Arten, Wicke-Arten, Klatschmohn, Knöterich-Arten, Taubnessel
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Ackerbau
Gegen Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Einjährige Rispe und zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Klettenlabkraut
und Ehrenpreis-Arten in Winterweizen (Sortenverträglichkeit beachten!), Wintergerste und Wintertriticale:
- Im Herbst im Vor- und Nachauflauf (bis BBCH 29)
- Im Frühjahr mit Beginn der Vegetation bis Ende Bestockung (bis BBCH 29)
Winterroggen:
- Im Herbst im Vorauflauf (unmittelbar bis zu 5 Tage nach der Saat)
- Im Frühjahr mit Beginn der Vegetation bis Ende Bestockung (bis BBCH 29)
Die Wirkung von Lentipur® 700 ist am besten, wenn die Ungräser das 4-Blattstadium nicht überschritten haben. Bei verstärkter Nachtfrostgefahr nicht mehr spritzen.
Aufwandmenge:
- Aufwandmenge: max. 2,1 l/ha
- Anzahl Anwendungen: maximal 1
- Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha
Aufwandmenge in Tankmischungen:
in Winterweizen, Wintergerste und Wintertriticale im Herbst im Nachauflauf:
- 0,75 - 1,0 l/ha Lentipur® 700 in Kombination mit Stomp® Aqua
in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale im Frühjahr:
- 1,5 - 2,0 l/ha Lentipur® 700 in Kombination mit Aniten® duo, Duplosan® KV neu oder anderen Herbiziden gegen breitblättrige Unkräuter
Besondere Hinweise:
Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden (Herbstanwendung).
Bei der Vorauflaufanwendung ist ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett wichtig für eine gute Wirkung und
Kulturverträglichkeit. Das Wintergetreide sollte gleichmäßig tief, mindestens 2–3 cm gedrillt werden. Feuchter
Boden und Niederschläge nach der Spritzung fördern die Wirkung. Extrem trockener Boden beeinträchtigt bzw.
verzögert die Wirkung. Auf humusreichen Böden und Moorböden ist mit einer verminderten Wirkung zu rechnen.
Nach der Behandlung keine Bodenbearbeitung mehr durchführen. Untersaaten sind nicht möglich. Zwischen der
Anwendung von Lentipur® 700 und einer Kalkstickstoffgabe sollte eine Zeitspanne von mindestens 4 Wochen
liegen. Auf Gülleflächen, die mit Lentipur® 700 behandelt werden, können u.U. Wirkungsminderungen auftreten.
Flächen, die zur Staunässe neigen, sind von der Behandlung auszuschließen. Wegen des Risikos von Kulturschäden
sollten Getreideflächen auf sehr sandigen, sehr leichten oder sehr steinigen Böden nicht behandelt werden.
Eine Nachauflauf-Behandlung von Beständen, die unter Stress, Frost, Krankheiten oder Nährstoffmangel leiden, ist
zu vermeiden.
Darüber hinaus sind folgende Hinweise zu beachten:
- Kein Walzen der im Herbst behandelten Kulturen im Frühjahr.
- Kein Eggen der Kultur nach der Behandlung.
- Kein Behandeln von Getreidebeständen mit Untersaaten.
- Kein Behandeln von Getreide, welches in Breitsaat gesät wurde.
- Ungeschützte Saat kann geschädigt werden.
- Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Nicht behandeln:
Frostgeschädigte, aufgefrorene, schwache, flachwurzelnde oder kranke Wintergetreidebestände.
Wintergetreide auf leichten, gleichzeitig humusarmen und durchlässigen Böden.
Sortenverträglichkeit:
Lentipur® 700 wird nach bisheriger Kenntnis in allen Wintergersten-, Winterroggen- und Wintertriticalesorten gut
vertragen.
In Winterweizen Sortenverträglichkeit beachten:
Lentipur® 700 kann in folgenden Winterweizen-Sorten angewendet werden:
Achat, Actros, Adesso, Adler, Akratos, Akteur, Albertus, Albrecht, Allegro, Alves, Ambition, Anapolis, Andalou,
Andros, Angelus, Antonius, Apache, Ararat, Ares, Arezzo, Arktis, Astardo, Astron, Atlantis, Attraktion, Augustus,
Avenir, Azurro, Balitus, Bandit, Barok, Barryton, Batis, Beaver, Belisar, Bermude, Bernstein, Boheme, Bombus,
Bonitus, Bontaris, Boomer, Borneo, Brigadier, Brilliant, Bussard, Buteo, Campari, Capo, Carenius, Certo, Cetus,
Chagall, Champion, Charger, Chevalier, Complet, Contra, Contur, Cornelius, Cubus, Dakota, Dekan, Dias, Discus,
Dobson, Dolomit, Drifter, Dunai, Edgar, Edison, Elegant, Element, Elixer, Elvis, Emerino, Emilio, Enorm, Ephoros,
Esket, Estevan, Estivus, Etana, Euclide, Euris, Eurofit, Eurojet, Excellenz, Excelcior, Exklusiv, Faktor, Farandole, Flair,
Florett, Florian, Florida, Fregatt, Frisky, Frühprobst, Frument, Fulvio, Futur, Gaston, Gaudio, Gecko, Genius, Globus,
Glockner, Gorbi, Götz, Graindor, Granada, Granat, Greif, Grommit, Hattrik, Helmut, Hermann, Heroldo, Herzog,
Hewitt, Hourra, Hybnos1, Hybred, Hycory, Hysun, Ibis, Ilias, Indigo, Inspiration, Isengrain, JB Asano, Jaguar, Jakob,
Jenga, Joker, Jonas, Julius, Kanzler, Kerubino, Kometus, Kornett, Kranich, Kredo, KWS Ferrum, Lahertis, Laurenzio,
Lennox, Levendis, Limes, Linus, Ludwig, Lukas, Lukullus, Lupus, Manager, Markant, Matrix, Megas, Meister, Memory,
Messino, Meteor, Midas, Mirage, Mobie, Moldau, Monopol, Mulan, Mythos, Niklas, Nirvana, Ohio, Okapi, Opal,
Opus, Orcas, Orkan, Orvantis, Pamier, Pannonikus, Paroli, Patras, Pedro, Pegassos, Pepital, Perceval, Petrus, Philipp,
Pikeur, Pionier, Pitbull, Plutos, Potenzial, Privileg, Profilus, Ramiro, Rektor, Retro, RGT Reform, Richard, Ritmo,
Roland, Rosso, Rumor, Sailor, Saturnus, Sax, Schamane, Siegfried, Sixtus, Skagen, Skalmeje, Skater, Smaragd,
Sokrates, Sophytra, Spontan, St. Kranich, Tambor, Tarso, Tataros, Tiger, Tommi, Toras, Torrild, Tristan, Trokadero,
Tuareg, Tulsa, Türkis, Vivant, Wenzel, Winnetou, Xanthos, Xenos, Zeppelin, Zobel.
Resistenzvorbeugung:
Lentipur® 700 enthält den Wirkstoff Chlortoluron.
Chlortoluron gehört zur Gruppe der Harnstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe C2 der
HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet: www.plantprotection.org.
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion
von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
- Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
- Fruchtfolgegestaltung
- Bodenbearbeitung
- Saattermin
Nachbau
Im Rahmen der Fruchtfolge ist der Nachbau aller Kulturen nach der Getreideernte möglich. Keine Untersaaten in
mit Lentipur® 700 behandeltem Wintergetreide. Bei vorzeitigem Umbruch behandelter Kulturen durch ungünstige
Verhältnisse (z.B. Frost) ist eine Neubestellung von Winterweizen (Sortenverträglichkeit beachten) und Winterroggen
im Herbst bis Winter möglich.
Bei Herbstanwendung von Lentipur® 700 und Umbruch im Frühjahr können Sommerweichweizen (nicht Durum-
Weizen), Sommergerste, Kartoffel und Mais nachgebaut werden.
Beim Nachbau von Sommerweizen und Sommergerste ist auf eine gut mischende Bodenbearbeitung (Pflug,
Fräse, mindestens 20 cm tief) zu achten. Nach einer Frühjahrsanwendung von Lentipur® 700 können bei vorzeitigem Umbruch Kartoffel und Mais nachgebaut werden.
Bei Frühjahrsanwendung sind Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps
möglich.
Hinweise zur Anwendungstechnik
Mischbarkeit
Tankmischungen von Lentipur® 700 mit anderen Herbiziden sind möglich. Bei der Mischung mit AHL ist folgendes
zu beachten:
- AHL mit Wasser im Verhältnis 1:3 gemischt:
Lentipur® 700 kann direkt der verdünnten Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung zugegeben werden. - AHL konzentriert, d.h. unverdünnt:
Lentipur® 700 vorher (!) mindestens im Verhältnis 1 : 1 mit Wasser vermischen und erst dann der Ammoniumnitrat- Harnstofflösung zugeben:
Stets für eine unmittelbare, gute Vermischung sorgen. Mischungen möglichst umgehend ausbringen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht.
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.
Herstellung der Spritzbrühe
Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen lassen.
Reihenfolge der Spritzarbeit:
- Tank zu 1/3 bis 3/4 mit Wasser füllen.
- Rührwerk einschalten.
- Lentipur® 700 in das Wasser schütten.
- Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter der Wasseroberfläche verhindert ein Schäumen der Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei Druckabfall in der Wasserleitung besteht. Fülltrichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht.
Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der
Spritzbrühe beigeben!
Spritzenreinigung
Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:
- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
- Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am
besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.
Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.
Restmengenverwertung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der
Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation
oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Maßnahmen im Unglücksfall
Erste Hilfe
- Allgemeine Hinweise:
Wenn die Symptome anhalten oder falls irgendein Zweifel besteht, ärztlichen Rat einholen. - Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen,auch unter den Augenlidern. - Hautkontakt:
Mit Seife und viel Wasser abwaschen. - Einatmen:
An die frische Luft bringen. - Verschlucken:
Bei Verschlucken Magenspülung. Mund ausspülen. Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen
Hinweise für den Arzt
- Sofortmaßnahmen:
symptomatische Behandlung. - Anitdot:
kein spezifisches Antidot bekannt
Brand
- Geeignete Löschmittel:
Sprühwasser, Pulver, CO2, Schaum. - Ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl.
Lösch- und Brandrückstände nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
Lagerbedingungen
LGK: 12/10 (Lagerklasse nach VCI)
Nicht transportieren und lagern bei Temperaturen unter 0 °C und über 30 °C.
Gefahrenhinweise
Achtung


- Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!
- Kann vermutlich Krebs erzeugen.
- Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
- Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- Enthält 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanweisung einhalten.
- Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
- Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
- Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
- Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Verschüttete Menge aufnehmen.
- Unter Verschluss aufbewahren.
- Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)
- Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
- Behördliche Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielorganismen beachten (siehe Gebrauchsanleitung).
- Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
- Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Anwendung nur durch berufliche Verwender zulässig.
- Behördliche Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielorganismen.
- Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem
Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Ackerbau Spritzen
10 m (Regelabstand)
5 m (Abdriftminderungsklasse 50 %)
5 m (Abdriftminderungsklasse 75 %)
1 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) - Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ.69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig.
- Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25 % reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer im Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dicht belaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbreite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m.
- Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden.
- Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
- Keine Anwendung auf seichtgründigen, sandigen oder schwach humosen Böden (Humusgehalt < 1,5 %).
Sonstige behördliche Auflagen und Hinweise
- Bei Herbstanwendungen sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.
- Bei Frühjahrsanwendung sind Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
- Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Jahr auf derselben Fläche, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln.
- Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
- Nicht in Beständen mit Untersaaten anwenden.
- Sortenempfindlichkeit bei Weizen beachten.