Lentipur® 500

Der perfekte Partner gegen Windhalm.

Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern in Wintergetreide und Grünlandpflanzen zur Saatguterzeugung sowie gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Mohn.

Lentipur 500
Amtl. Pfl. Reg. Nr. 3668-0
Handelsform: 5 Liter

Vorteile

  • Für die Herbst- und Frühjahrsanwendung geeignet
  • Sicher gegen Ungräser wie Windhalm und Einjährige Rispe
  • Gute Zusatzleistung gegen viele zweikeimblättrige Unkräuter
  • Mit anderen Herbiziden sowie mit AHL mischbar

Wirkstoff

Chlortoluron (500 g/l, 43,67 Gew.-%), Suspensionskonzentrat (SC)

Zugelassene Anwendungen

Schaderreger Kultur Aufwandmenge Auflagen / Hinweise
Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Winterweichweizen, Winterhartweizen 3 l/ha in 200 – 400 l/ha Wasser vor dem Auflaufen der Kultur spritzen.
Max. 1 Anwendung.
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, wobei die Anwendung nur alle 2 Jahre auf derselben Fläche erfolgen darf. Keine zusätzlichen Anwendungen mit Lentipur 500 im Nachauflauf sowie mit anderen Mitteln, die diesen Wirkstoff enthalten.
Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste 3 l/ha in 200 – 400 l/ha Wasser im Herbst nach dem Auflaufen der Kultur ab Stadium 13 (3-Blattstadium) spritzen.
Max. 1 Anwendung.
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln.
Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste 3 l/ha in 200 – 400 l/ha Wasser im Frühjahr nach dem Auflaufen der Kultur ab Stadium 13 (3-Blattstadium) bis Stadium 29 (Ende der Bestockung) spritzen.
Max. 1 Anwendung.
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln.
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Wintertriticale, Winterroggen 2 l/ha in 200 – 400 l/ha Wasser im Herbst nach dem Auflaufen der Kultur ab Stadium 13 (3-Blattstadium) spritzen.
Max. 1 Anwendung.
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln.
Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Wintertriticale, Winterroggen 2 l/ha in 200 – 400 l/ha Wasser im Frühjahr nach dem Auflaufen der Kultur ab Stadium 13 (3-Blattstadium) bis Stadium 29 (Ende der Bestockung) spritzen.
Max. 1 Anwendung.
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln.
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Mohn 1,3 l/ha in 200 – 400 l/ha Wasser vor dem Auflaufen der Kultur bis 2 Tage nach der Saat spritzen.
Max. 1 Anwendung.
Geringfügige Anwendung gemäß Artikel 51
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln.
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Grünlandpflanzen zur Saatguterzeugung 3 l/ha in 200-400 l Wasser nach dem Auflaufen im Frühjahr oder Herbst spritzen.
Max. 1 Anwendung.
Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51.
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

Wirkungsweise
Chlortoluron wird sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter aufgenommen und erfasst daher bereits vorhandene wie auch später keimende Ungräser und Unkräuter. Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist daher wichtig für eine gute Ungraswirkung, insbesondere bei der Frühjahrsanwendung.

Wirkungsspektrum bei 3 l/ha Lentipur® 500

  • Gut bekämpfbar:
    Ackerfuchsschwanz*, Einjährige Rispe, Windhalm, Ackerfrauenmantel, Ackerhellerkraut, Ackervergissmeinnicht, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Kornblume, Vogelmiere
  • Weniger gut bekämpfbar:
    Ackersenf, Ausfallraps, Gänsefuß, Gemeiner Hohlzahn, Gemeiner Rainkohl, Mauerrauke
  • Nicht ausreichend bekämpfbar:
    Ackerkratzdistel, Ackerstiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Erdrauch, Klettenlabkraut, Storchschnabel-Arten, Wicke-Arten, Klatschmohn, Knöterich-Arten, Taubnessel

Bei abgesenkter Aufwandmenge (unter drei Liter) kann das Wirkungsspektrum eingeschränkt sein.
* unter günstigen Bedingungen

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Anwendungsempfehlungen

Herbstanwendung Getreide

  • Winterweizen:
    Gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter:
    im Herbst im Vorauflauf mit 3 l/ha in 200 – 400 l/ha Wasser
  • Winterweizen, Wintergerste:
    Gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter im Herbst im Nachauflauf ab dem 3-Blattstadium der Kultur mit 3 l/ha in 200 – 400 l/ha Wasser spritzen; max. 1 Anwendung
  • Wintertriticale, Winterroggen:
    Gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter im Herbst im Nachauflauf ab dem 3-Blattstadium der Kultur mit 2 l/ha in 200 – 400 l/ha Wasser spritzen; max. 1 Anwendung
  • Für die Herbstanwendungen gilt:
    Bei erhöhter Nachtfrostgefahr solle die Anwendung nicht mehr erfolgen. Generell sollte nach der Anwendung noch 2 Wochen Vegetation herrschen.

Frühjahrsanwendung Getreide

  • Winterweizen, Wintergerste:
    Gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter im Frühjahr im Nachauflauf ab dem 3-Blattstadium der Kultur (BBCH 13) bis Ende der Bestockung (BBCH29) mit 3 l/ha in 200 – 400 l/ha Wasser spritzen; max. 1 Anwendung
  • Wintertriticale, Winterroggen:
    Gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter im Frühjahr im Nachauflauf ab dem 3-Blattstadium der Kultur (BBCH 13) bis Ende der Bestockung (BBCH29) mit 2 l/ha in 200 – 400 l/ha Wasser spritzen; max. 1 Anwendung
  • Für die Frühjahrsanwendungen gilt:
    Eine sehr gute Wirkung von Lentipur®500 wird erzielt, wenn die Ungräser das 4-Blattstadium nicht überschritten haben.

Mohn

  • In Mohn im Vorauflauf bis 2 Tage nach der Saat mit 1,3 l/ha in 200 – 400 l/ha Wasser spritzen; Bei sehr leichten Böden kann die Verträglichkeit beeinträchtigt sein; max. 1 Anwendung

Grünlandpflanzen zur Saatguterzeugung

  • Nach dem Auflaufen im Frühjahr oder im Herbst auf junge Unkräuter mit 3 l/ha in 200-400 l/ha Wasser anwenden. Nur etablierte Grünlandpflanzenbestände behandeln.

Wartezeit
Abgedeckt durch die zugelassenen Anwendungen

Aufwandmengen in Tankmischungen

  • in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale im Herbst im Nachauflauf:
    1,0 - 1,5 l/ha Lentipur® 500 in Kombination mit gängigen Bodenherbiziden (z.B. Stomp Aqua) anwenden.
  • in Winterweizen, Wintergerste im Frühjahr:
    2 – 2,5 l/ha Lentipur® 500 in Kombination mit Duplosan® Super, Saracen® Max oder anderen Herbiziden gegen breitblättrige Unkräuter
  • In Wintertriticale im Frühjahr:
    2 l/ha Lentipur® 500 in Kombination mit Duplosan® Super, Saracen® Max oder anderen Herbiziden gegen breitblättrige Unkräuter

Besondere Hinweise
Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden (Herbstanwendung).
Bei der Vorauflaufanwendung ist ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett wichtig für eine gute Wirkung und Kulturverträglichkeit. Das Wintergetreide sollte gleichmäßig tief, mindestens 2–3 cm gedrillt werden. Feuchter Boden und Niederschläge nach der Spritzung fördern die Wirkung. Extrem trockener Boden beeinträchtigt bzw. verzögert die Wirkung. Auf humusreichen Böden und Moorböden ist mit einer verminderten Wirkung zu rechnen.
Nach der Behandlung keine Bodenbearbeitung mehr durchführen.
Untersaaten sind nicht möglich. Zwischen der Anwendung von Lentipur® 500 und einer Kalkstickstoffgabe sollte eine Zeitspanne von mindestens 4 Wochen liegen. Auf Gülleflächen, die mit Lentipur® 500 behandelt werden, können u.U. Wirkungsminderungen auftreten.
Flächen, die zur Staunässe neigen, sind von der Behandlung auszuschließen. Wegen des Risikos von Kulturschäden sollten Getreideflächen auf sehr sandigen, sehr leichten oder sehr steinigen Böden nicht behandelt werden.
Eine Nachauflauf-Behandlung von Beständen, die unter Stress, Frost, Krankheiten oder Nährstoffmangel leiden, ist zu vermeiden.
Darüber hinaus sind folgende Hinweise zu beachten:
Kein Walzen der im Herbst behandelten Kulturen im Frühjahr.
Kein Eggen der Kultur nach der Behandlung.
Kein Behandeln von Getreidebeständen mit Untersaaten.
Kein Behandeln von Getreide, welches in Breitsaat gesät wurde.
Ungeschützte Saat kann geschädigt werden.
Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Nicht behandeln:
Frostgeschädigte, aufgefrorene, schwache, flachwurzelnde oder kranke Wintergetreidebestände.
Wintergetreide auf leichten, gleichzeitig humusarmen und durchlässigen Böden.

Sortenverträglichkeit
Lentipur® 500 wird nach bisheriger Kenntnis in allen Wintergersten-, Winterroggen- und Wintertriticalesorten gut vertragen.
In Winterweizen Sortenverträglichkeit beachten.
Lentipur® 500 kann in folgenden Sorten angewendet werden:
Achat, Activus, Actros, Adesso, Adler, Akratos, Akteur, Albertus, Albrecht, Alexander, Alfons, Allegro, Alves, Ambition, Anapolis, Andalou, Andros, Angelus, Antonius, Apache, Apertus, Apian, Ararat, Architekt, Ares, Arezzo, Argument, Arktis, Asory, Astardo, Astron, Atlantis, Attraktion, Augustus, Aurelius, Avenir, Azurro; Balitus, Bandit, Barok, Barryton, Batis, Beaver, Beiisar, Bermude, Bernstein, Boheme, Bambus, Bonanza, Bonitus, Bontaris, Boomer, Boregar, Borneo, Boss, Boxer, Brigadier, Brilliant, Bruce, Bussard, Buteo; Campari, Capo, Carenius, Certo, Cetus, Chagall, Champion, Chaplin, Charger, Chevalier, Colonia, Complet, Complice, Contra, Contur, Cornelius, Cubus; Dakota, Dekan, Delewar, Desamo, Dias, Dichter, Discus, Dobson, Dolomit, Drifter, Dunai; Edgar, Edison, Edward, Elegant, Element, Elixer, Elvis, Emerino, Emilia, Energo Enorm, Ephoros, Esket, Estevan, Estivus, Etana, Euclide, Euris, Eurofit, Eurojet, Excelcior, Excellenz, Exklusiv, Expo; Faktor, Farandole, Faustus, Findus, Flair, Florett, Florian, Florida, Folklor, Forum, Franz, Fregatt, Frisky, Frühprobst, Frument, Fulvio, Futur; Galerist, Gaston, Gaudio, Gecko, Genius, Globus, Glockner, Gorbi, Gordian, Gourmet, Graindor, Granada, Granat, Greif, Grommit; Halvar, Hattrik, Helmond, Helmut, Hermann, Herolde, Herzog, Hewitt, Hourra, Hybnos 1, Hybred, Hycory, Hymalaya, Hysun, Hyvento; Ibis, Ikarus, llias, Indigo, lnformer, Inspiration, lsengrain; JB Asano, Jaguar, Jakob, Jenga, Johnny, Joker, Jonas, Julius; Kanzler, Kashmir, Kerubino, Kometus, Kompass, Komponist, Kornett, Kranich, Kredo, KWS Barny, KWS Emerick KWS Essenz, KWS Ferrum, KWS Fontas, KWS Loft, KWS Maddock, KWS Magie, KWS Montana; Lahertis, Landsknecht, Laurenzio, Lemmy, Lennox, Levendis, LG Akkurat, LG Imposante, LG Initial, LG Vertikal, Limes, Linus, Ludwig, Lukas, Lukullus, Lupus; Manager, Manitou, Markant, Matrix, Megas, Meister, Memory, Mescal, Messina, Meteor, Midas, Mirage, Mobie, Moldau, Monopol, Moschus, Mulan, Mythos; Nemo, Nordkap, Niklas, Nirvana; Ohio, Okapi, Opal, Opus, Orcas, Orkan, Orvantis; Pamier, Pannonikus, Paroli, Partner, Patras, Pedro, Pegassos, Pep, Pepital, Perceval, Petrus, Philipp, Pikeur, Pilgrim PZO, Pionier, Pitbull, Plutos, Ponticus, Porthus, Potenzial, Princeps, Privileg, Produzent, Profilus; Ramiro, Rebell, Rektor, Retro, RGT Aktion, RGT Depot, RGT Reform, RGT Riff, RGT Ritter, Richard, Ritmo, Rockefeller, Roland, Rosse, Rumor; Sailor, Sarmund, Saturnus, Sax, Schamane, Sheriff, Siegfried, Sinatra, Sixtus, Skagen, Skalmeje, Skater, Smaragd, Sokrates, Sophytra, Spontan, St. Kranich, SU Selke; Tambor, Tarso, Tataros, Tiberius, Tiger, Tobak, Tobias, Tommi, Toras, Torrild, Trokadero, Tuareg, Tulsa, Türkis; Viki, Vivant; Wenzel, Winnetou; Xanthos, Xenos; Zeppelin, Zobel.

Resistenzvorbeugung
Lentipur® 500 enthält den Wirkstoff Chlortoluron.
Chlortoluron gehört zur Gruppe der Harnstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe C2 der HRAC Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org.
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.

Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:

  • Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
  • Fruchtfolgegestaltung
  • Bodenbearbeitung
  • Saattermin

Nachbau
Im Rahmen der Fruchtfolge ist der Nachbau aller Kulturen nach der Getreideernte möglich. Keine Untersaaten in mit Lentipur® 500 behandeltem Wintergetreide. Bei vorzeitigem Umbruch behandelter Kulturen durch ungünstige Verhältnisse (z.B. Frost) ist eine Neubestellung von Winterweizen (Sortenverträglichkeit beachten) und Winterroggen im Herbst bis Winter möglich.
Bei Herbstanwendung von Lentipur® 500 und Umbruch im Frühjahr können Sommerweichweizen (nicht Durum-Weizen), Sommergerste, Kartoffel und Mais nachgebaut werden.
Beim Nachbau von Sommerweizen und Sommergerste ist auf eine gut mischende Bodenbearbeitung (Pflug, Fräse, mindestens 20 cm tief) zu achten. Nach einer Frühjahrsanwendung von Lentipur® 500 können bei vorzeitigem Umbruch Kartoffel und Mais nachgebaut werden.
Bei einer Frühjahrsanwendung sind Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.

Hinweise zur Anwendungstechnik

Mischbarkeit
Tankmischungen von Lentipur® 500 mit anderen Herbiziden sind grundsätzlich möglich. Eine Tankmischung mit Omnera® LQM wird nicht empfohlen. Ebenfalls sollte bei Mischungen mit anderen Herbiziden, wo ein Additiv zugesetzt wird, die Aufwandmenge des Additives um die Hälfte reduziert werden.
Bei der Mischung mit AHL ist folgendes zu beachten:

  1. AHL mit Wasser im Verhältnis 1:3 gemischt: Lentipur® 500 kann direkt der verdünnten Ammoniumnitrat-Harnstoff- Lösung zugegeben werden.
  2. AHL konzentriert, d.h. unverdünnt: Lentipur®500 vorher (!) mindestens im Verhältnis 1:1 mit Wasser vermischen und erst dann der Ammoniumnitrat-Harnstofflösung zugeben.

Stets für eine unmittelbare, gute Vermischung sorgen.
Mischungen möglichst umgehend ausbringen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht.
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvor hergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

Herstellung der Spritzbrühe
Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand testen lassen.
Reihenfolge der Spritzarbeit:

  1. Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen.
  2. Rührwerk einschalten.
  3. Lentipur® 500 in das Wasser schütten.
  4. Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfläche verhindert ein Schäumen der Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe- Rückflusses bei Druckabfall in der Wasserleitung besteht. Fülltrichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht.

Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben!

Spritzenreinigung
Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:

  • Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
  • Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.
    Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
    Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

Restmengenverwertung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Vorsichtsmaßnahmen

Erste Hilfe Maßnahmen

  • Nach Augenkontakt:
    Sofort bei weit geöffneten Lidern anhaltend mit Wasser spülen.
  • Nach Hautkontakt:
    Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
  • Nach Einatmen:
    Betroffene Person aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen.
  • Nach Verschlucken:
    Mund ausspülen. Notärztliche Hilfe herbeirufen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

Hinweise für den Arzt

  • Sofortmaßnahmen:
    Kein spezifisches Antidot, symptomatische Behandlung.
  • Symptome/Wirkungen:
    Atemschwierigkeiten. Atembeschwerden. Schwächegefühl. Krämpfe.

Brand

  • Geeignete Löschmittel:
    Sprühwasser, Löschpulver, Sand, Schaum, Kohlendioxid (CO2)
  • Ungeeignete Löschmittel:
    Wasservollstrahl
  • Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall:
    Chlorwasserstoff. Chlor. Stickoxide. Kohlenmonoxid.
  • Schutz bei der Brandbekämpfung:
    Empfohlene Personenschutzausrüstung tragen. Umgebungsluftunabhängiges Atemgerät und Chemikalienschutzanzug benutzen.

Die Ausbreitung des verwendeten Löschmittels eindämmen (das Produkt kann die Umwelt gefährden). Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.

Hinweise für Transport und Lagerung

Transport
Nicht transportieren und lagern bei Temperaturen unter 0 °C und über 30 °C.

Lagerung
LGK 12/10 (Lagerklasse nach VCI)

Gefahrenhinweise

Achtung

  • Vorsicht Pflanzenschutzmittel!
  • Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
  • Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
  • Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen.
  • BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • Inhalt/Behälter einer ordnungsmäßigen Entsorgung zuführen.
  • Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
    Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Eine nicht bestimmungsmäßige Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Anwendung nur durch berufliche Verwender zulässig.
  • Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
    Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ist ein Mindestabstand durch einen 5 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden.
  • Für Winterweizen und Wintergerste:
    Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 5 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden.
  • Sonstige Auflagen und Hinweise:
    Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
    Nicht in Beständen mit Untersaaten anwenden.
    Schäden an der Kultur möglich.

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