ABVERKAUFSFRIST ABGELAUFEN!
Duplosan® KV
Allround-Herbizide im Getreidebau - effektiv und günstig.
Unkrautbekämpfungsmittel gegen Mischverunkrautung, insbesondere Klettenlabkraut, Vogelmiere und Ehrenpreis in Winter- und Sommergetreide, gegen Unkräuter in Grassamen-Untersaaten sowie gegen Vogelmiere und Ampfer im Grünland.

Amtl. Pfl. Reg. Nr. 3048
Handelsform: 10 Liter
Wirkstoff
Mecoprop-P (600 g/l, 48,4 Gew.-%) (als Mecoprop-P Kaliumsalz 706 g/l), wasserlösliches Konzentrat
Zugelassene Anwendungen
Schaderreger | Kultur | Aufwandmenge | Wartefrist |
---|---|---|---|
zweikeimblättrige Unkräuter | Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel und Winterhafer | 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser; maximal 1 Anwendung |
*) |
zweikeimblättrige Unkräuter | Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste und Sommerhafer | 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser; maximal 1 Anwendung |
*) |
zweikeimblättrige Unkräuter | Gräser (als Untersaat) |
2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser; maximal 1 Anwendung |
Gras und Heu: 28 Tage |
zweikeimblättrige Unkräuter | Wiesen, Weiden | 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser; maximal 1 Anwendung |
*) |
Ampfer-Arten | Wiesen, Weiden | 0,5 %ig spritzen
(max. 3,0 l/ha in 200 - 400 l Wasser) maximal 1 Anwendung |
Gras und Heu: 28 Tage |
Vogelmiere | Johanniskraut für pharmazeutische Zwecke | 3 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser; maximal 1 Anwendung |
*) |
*) Abgedeckt durch zugelassene Anwendung.
Wirkungsweise
Duplosan® KV enthält den Wuchsstoff Mecoprop-P. Dieser wird über das Blatt der Unkräuter aufgenommen und
führt zu einem übersteigerten Wachstum der empfindlichen Unkräuter. Getreide und Gräser werden aufgrund
strenger Selektivität nicht beeinflusst.
Klassifikation des Wirkstoffes gemäß Herbicide Resistance Action Committee (HRAC):
Wirkungsmechanismus (HRAC Gruppe): 0
Wirkungsbreite
I. Winter- und Sommergetreide
- Gut bekämpfbar:
Ackerhellerkraut, Ackersenf, Ausfall-Phacelia, Ausfall-Raps, Ehrenpreis- Arten, Gänsefuß-Arten, Gemeines Hirtentäschel, Gemeiner Huflattich, Hederich, Kleiner Ampfer, Klettenlabkraut, Krauser Ampfer, Melde-Arten, Stumpfblättriger Ampfer, Vogelmiere, Wicke-Arten - Weniger gut bekämpfbar:
Ackergänsedistel, Ackerkratzdistel, Ackerspörgel, Amarant-Arten, Gemeiner Erdrauch, Gemeines Kreuzkraut, Hahnenfuß-Arten, Hohlzahn-Arten, Klatschmohn, Kleine Brennnessel, Kornblume - Nicht ausreichend bekämpfbar:
Ackervergissmeinnicht, Ackerwinde, Alpen-Ampfer, Gemeine Pfeilkresse, Kamille-Arten, Knöterich-Arten, Stiefmütterchen-Arten, Taubnessel-Arten u.a.
II. Grünland
a) Flächenbehandlung gegen Vogelmiere
b) Horstbehandlung
Gegen Ampfer-Arten bei Einzelpflanzen- oder Horstbehandlung
- Gut bekämpfbar:
Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius), Krauser Ampfer (Rumex crispus), Kleiner Ampfer (Rumex acetosella) - Nicht ausreichend bekämpfbar:
Alpen-Ampfer (Rumex alpinus)
Besondere Hinweise
Nach Schossbeginn dürfen wuchsstoffhaltige Präparate wie Duplosan® KV nicht mehr angewendet werden, da
sonst die Kultur geschädigt werden kann.
Möglichst frühe Spritzungen bei entsprechenden Temperaturen bringen bei den meisten Unkräutern
sicheren Erfolg. Anwendung bei wüchsigem, wenigstens für einige Stunden regenfreiem Wetter bringt den besten
Erfolg. Nicht anwenden, wenn das Getreide durch Frost, Nässe, Eggen u. a. geschwächt ist oder wenn Nachtfrost
zu befürchten ist (Nachttemperaturen nicht unter +5 °C).
Nicht in Getreide anwenden, in welches Untersaaten eingesät sind oder eingesät werden sollen. Roggen kann vor
allem bei später Anwendung mit Halmverkürzungen reagieren. Lohnend ist die Anwendung immer dann, wenn der
Roggen in ertragsminderndem Ausmaß mit Klettenlabkraut und Vogelmiere verunkrautet ist. Überdosierung und
Überschneidungen beim Spritzen sind bei der Behandlung von Roggen unbedingt zu vermeiden. Von anderen
Kulturen so weit wegbleiben, dass kein Spritznebel mit dem Wind dorthin gelangen kann.
Behördliche Auflagen
Keine Anwendung im Grünland zwischen dem 1. September und dem 1. März.
Anwendungsempfehlungen
I. Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel,
Winterhafer, Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste, Sommerhafer
Im Frühjahr nach Ausbildung des 3.–4. Blattes bis Ende Bestockung behandeln (BBCH 13–29).
Aufwandmenge: 2,0 l/ha
Maximal 1 Anwendung
- Behördliche Auflagen:
Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
Nicht in Beständen mit Untersaaten anwenden.
II. Grünland
a) Flächenbehandlung gegen Vogelmiere nach der letzten Nutzung
Aufwandmenge: 3,0 l/ha
Maximal 1 Anwendung
Der Einsatz ist auf älteren Grünlandbeständen sowie auf Wiesen- und Weiden-Neuansaaten möglich. In Neuansaaten
darf die Behandlung frühestens ab 6-Blatt-Stadium der Gräser erfolgen. Nicht spritzen, wenn Nachtfrost zu erwarten ist.
- Behördliche Auflagen:
Wiesen und Weiden frühestens ab dem nach der Anwendung folgenden Frühjahr nutzen.
b) Horstbehandlung
Die Blätter und Wurzelstöcke der Ampferpflanzen sollten bei 25–30 cm Höhe tropfnass gespritzt werden.
Aufwandmenge: 0,5 % = 50 ml/10 l Wasser
Maximal 1 Anwendung
- Behördliche Auflagen:
Pro Vegetationsperiode maximal 3,0 l/ha ausbringen.
III. Grassamen-Untersaaten
Gegen die unter Wirkungsspektrum aufgeführten Unkräuter. Die Behandlung erfolgt in Beständen aus Getreide-
Untersaaten nach dem Räumen der Deckfrucht.
Aufwandmenge: 2,0 l/ha
Maximal 1 Anwendung
IV. Johanniskraut für pharmazeutische Zwecke
Zur Bekämpfung von Vogelmiere in Johanniskraut für pharmazeutische Zwecke.
Aufwandmenge: 3,0 I/ha in 400 - 600 I/ha Wasser spritzen
Maximal 1 Anwendung nach der letzten Nutzung
- Behördliche Auflagen:
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenden. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51
Besondere Hinweise
Größte Vorsicht ist in Gebieten mit Wein-, Obst-, Gemüse-, Hopfen-, Raps- und Tabakbau geboten, da diese Kulturen
außerordentlich empfindlich gegen Wuchsstoffe sind.
Verträglichkeit
Duplosan KV ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Sorten der aufgeführten Kulturarten verträglich.
Nachbau
Bei vorzeitigem Umbruch Nachbau von breitblättrigen Kulturen frühestens 4 Wochen nach der letzten Spritzung.
Hinweise zur Anwendungstechnik
Spritztechnik
Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen!
Reihenfolge der Spritzarbeit:
- Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen.
- Rührwerk einschalten.
- Duplosan® KV in das Wasser schütten.
- Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfläche verhindert ein Schäumen der
Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei
Druckabfall in der Wasserleitung besteht. Fülltrichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht.
Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben!
Spritzenreinigung
Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:
- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
- Ca. 10-20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am
besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.
Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.
Mischbarkeit
Zur gleichzeitigen Bekämpfung von Unkraut und Ungras kann Duplosan® KV mit Lentipur® 700 kombiniert werden.
Zur Blattdüngung kann auch Folifert® super, AHL und Harnstoff (bis zu 50 kg/ha) zugesetzt werden.
Weiters ist Duplosan® KV neu mit Wachstumsregulatoren wie Stabilan® 400 und mit Getreidefungiziden wie
Mystic® 250 EW mischbar. Mischungen möglichst umgehend ausbringen. Für eventuell negative Auswirkungen von
Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer
Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen
der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.
Vorsichtsmaßnahmen
Erste Hilfe
- Allgemeine Hinweise:
Betroffene Person(en) an die frische Luft bringen. Wenn die Symptome anhalten oder falls irgendein Zweifel besteht, ärztlichen Rat einholen.
Lebensfunktionen aufrecht erhalten. - Nach Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Arzt aufsuchen. - Nach Hautkontakt:
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. - Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen. Arzt aufsuchen. - Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Hinweise für den Arzt
- Symptome:
Schwitzen, Kopfschmerzen, Schwäche, Durchfall, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Speichelfluß, Magenschmerzen, unscharfes Sehvermögen, Muskelzittern, Krämpfe, Reflexverlust, Herz- und Kreislaufkollaps, Koma.
Kein spezifisches Antidot, symptomatische Behandlung.
Da Ausscheiden im Wesentlichen über die Nieren erfolgt, ist Dialyse sinnvoll.
Kontrolle des Wasser- und Elektrolythaushaltes.
Bei Verschlucken Magenspülung.
Brand
- Geeignete Löschmittel:
Sprühwasser, Löschpulver, Sand, Schaum, C02 - Ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
Persönliche Schutzausrüstung verwanden. Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Hinweise für Transport und Lagerung
LGK: 12/10
Nicht transportieren und lagern bei Temperaturen unter 0 °C und über 40 °C. Bei tiefen Temperaturen kann ein
Auskristallisieren des Wirkstoffes erfolgen. Die Kristalle lösen sich jedoch bei Erwärmung leicht auf (Behälter in
warmes Wasser stellen und öfters schütteln).
Gefahrenhinweise



- Vorsicht, Pflanzenschutzmittell
- Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- Verursacht Hautreizungen.
- Verursacht schwere Augenschäden.
- Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen.
- BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
- Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
- Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
- Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel und frisch behandelten Pflanzen vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Bei Nachfolgearbeiten in/auf behandelten Flächen/Kulturen sind Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen. Gesetzliche Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielorganismen beachten! Siehe Gebrauchsanleitung unter „Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielorganismen“.
- Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielorganismen:
Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewisser ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. - ln Getreide:
Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9al01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. - ln Wiesen und Weiden:
Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklesse mind. 75 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-WB9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.