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Duplosan® DP
Allround-Herbizide im Getreidebau - effektiv und günstig.
Unkrautbekämpfungsmittel gegen Mischverunkrautung, insbesondere Knöterich-Arten, Klettenlabkraut und Vogelmiere in Winterund Sommergetreide und im Grassamenbau.

Amtl. Pfl. Reg. Nr. 3047
Handelsform: 10 Liter
Wirkstoff
Dichlorprop-P (600 g/l, 45,6 Gew.-%) (als Dichlorprop-P Kaliumsalz 697 g/l), wasserlösliches Konzentrat
Zugelassene Anwendungen
Schaderreger | Kultur | Aufwandmenge | Wartefrist |
---|---|---|---|
zweikeimblättrige Unkräuter | Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel und Winterhafer | 1,33 l/ha in 200 bis
400 l Wasser; maximal 1 Anwendung |
*) |
zweikeimblättrige Unkräuter | Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste und Sommerhafer | 1,33 l/ha in 200 bis
400 l Wasser; maximal 1 Anwendung |
*) |
zweikeimblättrige Unkräuter | Grassamenbau | 2,5 l/ha in 200 bis
400 l Wasser im
Stadium 13-29, maximal 1 Anwendung |
28 Tage (Gras und Heu) |
zweikeimblättrige Unkräuter | Grassamenbau | 2,5 l/ha in 200 bis
400 l Wasser im
Stadium 30-39, maximal 1 Anwendung |
28 Tage (Gras und Heu) |
zweikeimblättrigen Samenunkräutern | Kanariengras | 2,5 l/ha in 200-400 l/ha Wasser nach dem Auflaufen der Kultur im Frühjahr ab Stadium 21 (Beginn der Bestockung) bis Stadium 29 (Ende der Bestockung) spritzen, max. 1 Anwendung Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51. |
28 Tage |
*) Wartefrist
Abgedeckt durch zugelassene Anwendung.
Anwendungshinweise
Wirkunsgweise
Duplosan® DP enthält den Wuchsstoff Dichlorprop-P. Dieser wird über das Blatt der Unkräuter aufgenommen und
führt zu einem übersteigerten Wachstum der empfindlichen Unkräuter. Getreide und Gräser werden aufgrund
strenger Selektivität nicht beeinflusst.
Wirkungsspektrum
Wirkungsspektrum bei 2,5 l/ha
- Gut bekämpfbar:
Ackerdistel, Ackerhellerkraut, Ackersenf, Ackerspörgel, Ampfer-Arten, Gänsefuß-Arten, Gemeiner Huflattich, Hederich, Hirtentäschel, Klettenlabkraut, Knöterich-Arten, Melde-Arten, Vogelmiere, Wicke-Arten, Winde-Arten, u.a.
- Weniger gut bekämpfbar:
Ehrenpreis-Arten, Gemeiner Erdrauch, Kamille-Arten (kleine Rosette), Kornblume, Klatschmohn, u.a.
- Nicht ausreichend bekämpfbar:
Hahnenfuß-Arten, Hohlzahn-Arten, Kamille-Arten (große Rosette), Taubnessel-Arten, u.a.
Wirkungsspektrum bei 1,33 l/ha
- Gut bekämpfbar:
Ackerhellerkraut, Ackersenf, Ackerspörgel, Gänsefuß-Arten, Gemeines Hirtentäschel, Hederich, Melde-Arten, Vogelmiere, Wicke-Arten, u.a.
- Weniger gut bekämpfbar:
Ehrenpreis-Arten, Gemeiner Erdrauch, Gemeiner Huflattich, Klatschmohn, Knöterich-Arten, Kornblume, u.a.
- Nicht ausreichend bekämpfbar:
Ackerdistel-Arten, Ampfer-Arten, Hahnenfuß-Arten, Hohlzahn-Arten, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Taubnessel-Arten, Winde-Arten, u.a.
Anwendung
I. Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel,
Winterhafer, Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste, Sommerhafer
Im Frühjahr nach Ausbildung des 3.–4. Blattes bis Ende Bestockung (BBCH 13–29) gegen die unter
„Wirkungsspektrum“ angeführten Unkräuter.
Aufwandmenge
1,33 l/ha in 200–400 l Wasser, Maximal 1 Anwendung
Behördliche Auflage
Nicht in Beständen mit Untersaaten anwenden. Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode.
Besondere Hinweise
Nicht mehr spritzen, wenn das Getreide zu Schossen beginnt! Anwendung bei wüchsigem, wenigstens für einige
Stunden regenfreiem Wetter bringt größten Erfolg. Nicht anwenden, wenn das Getreide durch Frost, Nässe,
Walzen, Eggen u.a. geschwächt oder wenn Nachtfrost zu befürchten ist.
II. Grassamenbau
Im Grassamenbau nach Ausbildung des 3. Blattes bis zur vollen Ausbildung des letzten Blattes
(BBCH 13–39) gegen die unter „Wirkungsspektrum“ angeführten Unkräuter.
Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist Duplosan® DP in allen Sorten der folgenden Grasarten verträglich:
Bastardweidelgras, Deutsches Weidelgras, Einjähriges Weidelgras, Festulolium, Glatthafer, Goldhafer, Knaulgras,
Rohrschwingel, Rotschwingel, Schafschwingel, Straußgras, Welsches Weidelgras, Wiesenfuchsschwanz,
Wiesenlieschgras, Wiesenrispe, Wiesenschwingel
Aufwandmenge
2,5 l/ha in 200–400 l Wasser, Maximal 1 Anwendung.
Behördlliche Auflagen
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode. Anwendung nur in Beständen, die der
Saatguterzeugung dienen.
Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Besondere Hinweise
Von anderen Kulturen so weit wegbleiben, dass kein Spritznebel mit dem Wind dorthin gelangen kann.
Größte Vorsicht ist in Gebieten mit Wein-, Obst-, Gemüse-, Hopfen-, Raps- und Tabakbau geboten, da diese
Kulturen außerordentlich empfindlich gegen Wuchsstoffe sind.
Resistenzvorbeugung
Duplosan® DP enthält den Wirkstoff Dichlorprop-P. Dieser gehört zur Gruppe der synthetischen Auxine, deren
Wirkungsmechanismus in die Gruppe O der HRACKlassifizierung eingestuft ist. Weitere Informationen siehe
Internet www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
- Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
- Fruchtfolgegestaltung
- Bodenbearbeitung
- Saattermin
Verträglichkeit
Duplosan® DP ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Getreidesorten verträglich. Verträgliche Grasarten siehe
„Grassamenbau“.
Nachbau
Bei vorzeitigem Umbruch Nachbau von breitblättrigen Kulturen frühestens 4 Wochen nach der letzten Spritzung.
Hinweise zur Anwendungstechnik
Mischbarkeit
Zur gleichzeitigen Bekämpfung von Unkraut und Ungras kann Duplosan® DP mit Lentipur® 700 kombiniert
werden. Zur Blattdüngung kann auch Folifert® super, AHL (bis zu 50 l/ha Markenware) und Harnstoff (bis zu
50 kg) zugesetzt werden. Zur Verminderung des Verätzungsrisikos einer AHL-Wassermischung darf das Verhältnis
3 Teile Wasser : 1 Teil AHL nicht unterschritten werden. Weiters ist Duplosan® DP mit Wachstumsregulatoren wie
Stabilan® 400 und mit Getreidefungiziden wie Mystic® 250 EW mischbar.
Mischungen möglichst umgehend ausbringen. Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von
uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung
können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanweisungen der
Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.
Herstellung der Spritzbrühe
Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen!
- Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen.
- Rührwerk einschalten.
- Duplosan® DP in das Wasser schütten.
- Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfläche verhindert ein Schäumen der Lösung.
Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei Druckabfall in der Wasserleitung besteht. Fülltrichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht.
Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren.
Restmengenverwertung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der
Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation
oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Spritzenreinigung
Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:
- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
- Ca. 10-20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am
besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.
Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.
Maßnahmen im Unglücksfall
Erste Hilfe
- Nach Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Arzt aufsuchen. - Nach Hautkontakt:
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. - Nach Einatmen:
An die frische Luft gehen. - Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Hinweise für den Arzt
- Symptome:
Schwitzen, Kopfschmerzen, Schwäche, Durchfall, Übelkeit, Magenschmerzen - Behandlung:
Symptomatische Behandlung. Bei Verschlucken Magenspülung. - Antidot:
Kein spezifischer Antidot bekannt.
Brand
- Geeignete Löschmittel:
Wassernebel, CO2, Trockenlöschmittel, alkoholresistenter Schaum - Ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl.
Lösch- und Brandrückstände nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
Hinweise für Transport und Lagerung
LGK: 12/10
Nicht transportieren und lagern bei Temperaturen unter 0 °C und über 40 °C. Bei tiefen Temperaturen kann ein
Auskristallisieren des Wirkstoffes erfolgen. Die Kristalle lösen sich jedoch bei Erwärmung leicht auf (Behälter in
warmes Wasser stellen und öfters schütteln).
Gefahrenhinweise
Gefahr


- Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!
- Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- Verursacht Hautreizungen.
- Verursacht schwere Augenschäden.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanweisung einhalten.
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
- Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
- Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
- Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
- Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
- Gesetzliche Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielpflanzen beachten! Siehe Gebrauchsanleitung unter „Behördliche Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielorganismen“.
- Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel und frisch behandelten Pflanzen vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen.
- Bei Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen sind Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen.
- Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
- Behördliche Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielorganismen:
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Ackerbau, Grünland Spritzen
5 m (Regelabstand)
1 m (Abdriftminderungsklasse 50 %)
1 m (Abdriftminderungsklasse 75 %)
1 m (Abdriftminderungsklasse 90 %)
Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig. Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25 % reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer im Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dicht belaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbreite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m. Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ.69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.