Dicopur® M
Der Spezialist für Problemfälle.
Unkrautbekämpfungsmittel gegen Ackersenf, Ackerdistel, Hederich, Hirtentäschel, Melde, Wicke, Winde u.a. in Winter- und Sommergetreide, im Grünland, in Gräsern, Kräutern und Leguminosen zur Saatguterzeugung, in Rotklee als Untersaat, in Kern- und Steinobst, im Wein- und Hopfenbau, in Weiden und Pappeln, im Zierpflanzenbau, auf Stillegungsflächen in Ginkgo, in Primula-Arten (Pharmazeutische Zwecke) und im Beerenobst.

Amtl. Pfl. Reg. Nr. 3052-0
Handelsformen: 1 Liter, 10 Liter
Vorteile
- Zugelassen in allen Getreidearten und -sorten
- Einsetzbar bis zum Fahnenblattstadium
- Sicher auch bei fortgeschrittenem Wachstum der Distel
- Einsatz gegen zweikeimblättrige Wurzelunkräuter
- Wirkstoffverlagerung bis in die Wurzelspitzen
- Nachhaltige Wirkung gegen Wurzelunkräuter
Wirkstoff
MCPA (500 g/I, 44,33 Gew.-%) (als Dimethylamin-Salz 612,35 g/I, 54,29 Gew.-%), wasserlösliches Konzentrat
Zugelassene Anwendungen
Schaderreger | Kultur | Aufwandmenge |
---|---|---|
zweikeimblättrigen Unkräutern | Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel, Winterhafer, Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste, Sommerroggen, Sommertriticale, Sommerhafer | 1,5 I/ha in 200-400 I/ha Wasser im Frühjahr nach dem Auflaufen von Stadium 13 (3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt
entfaltet, Spitze des 4. Blattes sichtbar) bis Stadium 39 (Ligula [Blatthäutchen]-Stadium: Blatthäutchen
des Fahnenblattes gerade sichtbar, Fahnenblatt voll entwickelt) spritzen, max. 1 Anwendung |
zweikeimblättrigen Unkräutern | Rotklee als Untersaat | 1,5 I/ha in 200-600 I/ha Wasser nach dem Auflaufen der Kultur im Frühjahr spritzen, max. 1 Anwendung |
zweikeimblättrigen Unkräutern | Wiesen und Weiden (Grünland) | 2,0 I/ha in 200-600 I/ha Wasser während der Vegetationsperiode spritzen, max. 1 Anwendung |
zweikeimblättrigen Unkräutern | Gräser, Kräuter, Leguminosen zur Saatguterzeugung | 1,5 I/ha in 200-600 I/ha Wasser im Frühjahr nach dem Auflaufen, max. 1 Anwendung Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 |
Ackerkratzdistel, Ackerwinde | Kern- und Steinobst | 2,0 I/ha in 200-600 I/ha Wasser ab dem 1. Standjahr im Frühjahr und Sommer spritzen als Teilflächenbehandlung
mit Abschirmvorrichtung, max. 2 Anwendungen im Abstand von von mind. 60 Tagen |
Ackerkratzdistel, Ackerwinde | Stilllegungsflächen | 1,5 I/ha in 200-400 1/ha Wasser während der Vegetationsperiode (Mai bis August, bei 15-20 cm Unkrauthöhe)
spritzen als Teilflächenbehandlung, max. 1 Anwendung Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 |
Distel- und Winden- Arten | Weide- und Pappel-Arten | 2 I/ha (bezogen auf behandelte Fläche) in 200-600 I/ha Wasser im Frühjahr und Sommer nach dem Auflaufen
der Unkräuter (bei 15-20 cm Unkrauthöhe) spritzen als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmvorrichtung, max. 2 Anwendungen im Abstand von mind. 60 Tagen Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 |
zweikeimblättrigen Unkräutern | Christbaum- und Schmuckreisigkulturen | 2 l/ha (bezogen auf behandelte Fläche) in 200-600 I/ha Wasser während der Vegetationsperiode
spritzen als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmvorrichtung, max. 1 Anwendung Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 |
zweikeimblättrigen Unkräutern | Weinreben | 2 I/ha in 200-600 l/ha Wasser ab dem 3. Standjahr von Mai bis August ab Stadium 01 (Beginn des Knospenschwellens:
Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern) bis Stadium 55
(Gescheine [Infloreszenzen] vergrößern sich; Einzelblüten sind dicht zusammengedrängt) ODER Stadium
73 (Beeren schrotkorngroß, Trauben beginnen sich abzusenken) bis Stadium 81 (Beginn der Reife, Beeren
beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)) mit spritzen, max. 1 Anwendung |
zweikeimblättrigen Unkräutern, Ackerschachtelhalm | Hopfen | 1 I/ha (bezogen auf behandelte Fläche) in 400-600 l/ha Wasser ab Stadium 51 (lnfloreszenzknospen sichtbar)
als Reihenbehandlung spritzen, max. 1 Anwendung Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 |
Distel-, Winde-Arten | Ginkgo | 2 I/ha (bezogen auf behandelte Fläche) in 200-600 I/ha Wasser für pharmazeutische Zwecke im Frühjahr
und Sommer nach dem Auflaufen der Unkräuter bei 15-20 cm Unkrauthöhe spritzen als Zwischenreihenbehandlung
mit Abschirmvorrichtung, max. 2 Anwendungen im Abstand von mind. 60 Tagen Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 |
zweikeimblättrigen Unkräutern | Beerenobst | 2 l/ha in 200- 600 l/ha Wasser im Freiland bei Vegetationsbeginn, Stadium 01 (Beginn des Knospenschwellens)
bis Stadium 81 (Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung) als Reihenbehandlung mit Abschirmvorrichtung
spritzen. Max. 1 Anwendung aber max. 2 Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr. Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51 |
Ackerwinde | Beerenobst | 2 l/ha in 200-600 l/ha Wasser im Freiland nach der Ernte, Juli bis Oktober als Reihenbehandlung mit Abschirmvorrichtung
spritzen. Max. 1 Anwendung aber max. 2 Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr. Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51 |
zweikeimblättrigen Unkräutern | Primula-Arten (Pharmazeutische Zwecke) |
1,7 l/ha in 200-400 l/ha Wasser im Freiland nach dem Pflanzen, im Pflanzenjahr spritzen (Überkopfbehandlung). Max. 1 Anwendung. Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51 |
zweikeimblättrigen Unkräutern | Primula-Arten (Pharmazeutische Zwecke) |
1,7 l/ha in 200-400 l/ha Wasser im Freiland nach der Ernte, Anfang Mai, ab dem 2. Standjahr spritzen
(Überkopfbehandlung). Max. 1 Anwendung. Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51 |
Wartefristen
Getreide mit/ohne Rotkleeuntersaat, Weide- und Pappel-Arten, Stein- und Kernobst, Ziergehölze (Nadelgehölze), Ginkgo, Beerenobst und Primula-Arten: keine
Wiesen und Weiden: 14 Tage
Weinrebe: 14 Tage (Behandlung BBCH73-81)
Stilllegungsflächen: 28 Tage
Gräser, Kräuter und Leguminosen: 28 Tage (bei Nutzung zu Futterzwecken)
Hopfen: 35 Tage
Anwendungshinweise
Wirkung
Dicopur® M enthält den Wuchsstoff MCPA. Dieser wird über das Blatt der Unkräuter aufgenommen und führt zu
einem übersteigerten Wachstum der empfindlichen Unkräuter. Getreide und Gräser werden aufgrund strenger
Selektivität nicht beeinflusst.
Wirkungsspektrum
I. Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel, Winterhafer, Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste, Sommerroggen, Sommertriticale, Sommerhafer mit/ohne Rotklee als Untersaat
- Gut bekämpfbar:
Ackerdistel, Ackersenf, Ackerwinde, Besenrauke, Franzosenkraut, Gänsefuß-Arten, Hederich, Hirtentäschel, Melde, Schachtelhalm, Wicke u. a.
- Weniger gut bekämpfbar:
Ackerhohlzahn, Hahnenfuß, Hellerkraut, Kornblume, Mohn, Spörgel, Taubnessel u. a.
- Nicht ausreichend bekämpfbar:
Ampfer, Ehrenpreis, Erdrauch, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Stiefmütterchen, Steinsame, Vogelmiere u. a.
II. Grünland (Wiesen und Weiden) und Gräser, Kräuter und Leguminosen zur Saatguterzeugung
- Gut bekämpfbar:
Binsen, Hahnenfuß, Klappertopf, Löwenzahn, Sumpfschachtelhalm, Wegerich, Wiesen-Storchschnabel
- Weniger gut bekämpfbar:
Ampfer, Weinbergslauch
- Nicht ausreichend bekämpfbar:
Bärenklau, Schafgarbe, Brennnessel, Wiesenkerbel, Huflattich, Wiesenknöterich
III. Obst-, Wein- und Hopfenbau, Weide- und Pappel-Arten, Stilllegungsflächen, Christbaum- und Schmuckreisigkulturen, Ginkgo, Beerenobst, Primula- Arten
- Gut bekämpfbar:
Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Gänsedistel, Wegerich, Gänsefuß-Arten, Winde, Hahnenfuß, Hirtentäschel, Melde
- Weniger gut bekämpfbar:
Amarant, Löwenzahn, Bingelkraut, Schachtelhalm, Franzosenkraut, Taubnessel, Gundermann
- Nicht ausreichend bekämpfbar:
Ampfer, Huflattich, Brennnessel, Kreuzkraut, Giersch, Vogelmiere
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsempfehlungen
I. Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel, Winterhafer,
Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste, Sommerroggen, Sommertriticale, Sommerhafer
Im Frühjahr von BBCH 13-39.
- Aufwandmenge:
1,5 l/ha, max. 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge 200–400 l/ha. - Anmerkungen:
Anwendung bei wüchsigem, wenigstens für einige Stunden regenfreiem Wetter bringt größten Erfolg.
Nicht anwenden, wenn das Getreide durch Frost, Nässe, Walzen, Eggen u. a. geschwächt oder wenn Nachtfrost zu befürchten ist. - Ackerdisteln:
Zur gezielten Bekämpfung der Ackerkratzdistel und Ackergänsedistel den Behandlungstermin hinausschieben, bis diese Unkräuter eine Höhe von 15–20 cm erreicht haben. Das Getreide befindet sich zu diesem Zeitpunkt in der Regel im Stadium BBCH 30–39. - Behördliche Auflagen:
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
II. Rotklee als Untersaat
Nachauflauf Frühjahr
- Aufwandmenge: 1,5 l/ha, max. 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge mind. 400 l/ha.
Rotklee-Untersaaten werden nicht nachhaltig geschädigt, wenn sie von Getreide und Unkraut dicht bedeckt sind und der Klee mindestens 3 Blätter hat. - Behördliche Auflage:
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. Schäden an der Kulturpflanze möglich.
III. Grünland (Wiesen und Weiden)
Während der Vegetationsperiode (Mai bis August)
- Aufwandmenge:
2,0 l/ha, max. 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: mind. 400 l/ha.
Horstweise Spritzung schont wertvolle Kräuter und Kleearten. Die Bekämpfung des Sumpfschachtelhalms erfolgt am besten, wenn die Wedel voll entfaltet sind (etwa Anfang Juni). - Behördliche Auflage:
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. Schäden an der Kulturpflanze und Ertragsminderung möglich.
IV. Gräser, Kräuter, Leguminosen zur Saatguterzeugung
Anwendung gegen zweikeimblättrige Unkräuter nach dem Auflaufen der Kultur im BBCH 13-39.
Anwendung gegen Ackerkratzdistel und Ackergänsedistel im Samenjahr im Nachauflaufverfahren im Frühjahr im BBCH 30-39.
- Aufwandmenge:
1,5 I/ha, max. 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: 200-600 I/ha. - Behördliche Auflage:
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
V. Obstbau
Ab dem 1. Standjahr im Frühjahr und Sommer bei ca. 10-20 cm Unkrauthöhe. Keine Spritzung zur Zeit der
Obstblüte vornehmen.
Anwendung im Splittingverfahren, 2 Behandlungen im Abstand von 2-3 Monaten. Vor der Spritzung sind vorhandene
Wurzelschosser zu entfernen.
- Aufwandmenge:
2,0 l/ha pro Behandlung, max. 2 Anwendungen, Wasseraufwandmenge: 200-600 l/ha. - Für die Anwendung im Obstbau folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:
1. Bei der Spritzung keine grünen und unverholzten Pflanzenteile treffen.
2. Das Mittel mit geringem Druck und groben Düsen großtropfig ausbringen.
3. Die Anwendung bei Temperaturen über 25 °C und windigem Wetter unterlassen.
4. An heißen und trockenen Tagen in den Abendstunden spritzen. - Behördliche Auflage:
Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z. B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.
VI. Stilllegungsflächen
Anwendung bei wüchsigen Bedingungen bei 10-20 cm Unkrauthöhe.
Spritzung nur als Teilflächenbehandlung.
- Aufwandmenge:
1,5 l/ha, 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha. - Behördliche Auflage:
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
VII. Weide und Pappel
Anwendung bei wüchsigen Bedingungen bei 15-20 cm Unkrauthöhe.
Spritzung als Zwischenreihenbehandlung, in der Reihe als Unterblattspritzung.
- Aufwandmenge:
2,0 l/ha, max. 2 Anwendungen im Abstand von 2–3 Monaten, Wasseraufwandmenge: 200-600 l/ha. - Behördliche Auflage:
Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z. B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
VIII. Christbaum- und Schmuckreisigkulturen
Anwendung bei wüchsigen Bedingungen bei 15-20 cm Unkrauthöhe.
Spritzung als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung.
- Aufwandmenge:
2,0 l/ha, max. 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: 200-600 l/ha. - Behördliche Auflage:
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z.B. nicht verholzte Pflanzenteil und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.
IX. Weinbau
Ab dem 3. Standjahr im Frühjahr ab Beginn Knospenschwellen bis Beginn der Entwicklung von Blütenorganen
oder im Sommer ab schrotkorngroßen Beeren bis Reifebeginn bei ca. 10-20 cm Unkrauthöhe. Spritzung als Reihenbehandlung.
Keine Spritzung zur Zeit der Blüte vornehmen. Vor der Spritzung sind vorhandene Stockausschläge zu
entfernen.
- Aufwandmenge:
2,0 l/ha, max. 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: 200-600 l/ha. - Für die Anwendung im Weinbau folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:
1. Bei der Spritzung keine grünen und unverholzten Pflanzenteile treffen.
2. Das Mittel mit geringem Druck und groben Düsen großtropfig ausbringen.
3. Die Anwendung bei Temperaturen über 25 °C und windigem Wetter unterlassen.
4. An heißen und trockenen Tagen in den Abendstunden spritzen. - Behördliche Auflage:
Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z. B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.
X. Hopfenbau
Ab Erreichen der Gerüsthöhe ab sichtbaren Blütenknospen bei ca. 10-20 cm Unkrauthöhe bei wüchsigen
Bedingungen anwenden. Spritzung als Reihenbehandlung.
- Aufwandmenge:
1,0 l/ha, max. 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha. - Für die Anwendung im Hopfenbau folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:
1. Bei der Spritzung keine grünen Pflanzenteile treffen.
2. Das Mittel mit geringem Druck und groben Düsen großtropfig ausbringen.
3. Die Anwendung bei Temperaturen über 25 °C und windigem Wetter unterlassen.
4. An heißen und trockenen Tagen in den Abendstunden spritzen. - Behördliche Auflage:
Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z. B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich. Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
XI. Ginkgo (für pharmazeutische Zwecke)
Im Frühjahr und Sommer gegen Distel- und Winde-Arten nach dem Auflaufen der Unkräuter bei 15 - 20 cm Unkrauthöhe,
Spritzung als Zwischenreihenbehandlung oder in der Reihe als Unterblattspritzung.
- Aufwandmenge:
2,0 l/ha, max. 2 Anwendungen im Abstand von 60 Tagen, Wasseraufwandmenge: 200 - 600 l/ha - Behördliche Auflagen:
Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z.B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich. Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
XII. Beerenobst
Bei Vegetationsbeginn im Stadium Beginn Knospenschwellen bis Beginn Reife/Fruchtausfärbung gegen zweikeimblättrige Unkräuter oder nach der Ernte (Juli bis Oktober)
gegen Ackerwinde als Reihenbehandlung mit Abschirmvorrichtung spritzen.
- Aufwandmenge:
2 I/ha in 200-600 l Wasser, 1 Anwendung aber max. 2 Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr. - Behördliche Auflagen:
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
XIII. Primula-Arten (für pharmazeutische Zwecke)
Im Pflanzjahr nach dem Pflanzen oder nach der Ernte (Anfang Mai), ab .. dem 2. Standjahr gegen zweikeimblättrige Unkräuter als Überkopfbehandlung spritzen.
- Aufwandmenge:
1, 7 l/ha in 200-400 l Wasser, 1 Anwendung. - Behördliche Auflagen:
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Besondere Hinweise
Nur in den ausgewiesenen Kulturen anwenden.
Abdrift auf Nachbarkulturen vermeiden! Bei vorzeitigem Umbruch Nachbau von zweikeimblättrigen Kulturen frühestens
3 Wochen nach der letzten Spritzung. Größte Vorsicht ist in Gebieten mit Wein-, Obst-, Gemüse-,
Hopfen-, Raps- und Tabakanbau geboten, da diese Kulturen außerordentlich empfindlich gegen Wuchsstoffe sind.
Verträglichkeit
Dicopur® M ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Sorten und Arten der angeführten Kulturen verträglich.
Resistenzvorbeugung
Dicopur® M enthält den Wirkstoff MCPA. Der Wirkmechanismus von MCPA wird der HRAC-Gruppe O zugeordnet.
Geeignete Resistenzvorbeugungsstrategien (wie z. B. Tankmischungen oder Spritzfolgen mit Wirkstoffen aus
anderen Gruppen) sind zu berücksichtigen. Weitere Informationen siehe Internet www.plantprotection.org.
Hinweise zur Anwendungstechnik
Mischbarkeit
Dicopur® M ist mit anderen Wuchsstoffprodukten und Lentipur® 500 mischbar. Zur Blattdüngung kann
AHL und Harnstoff (bis zu 50 kg/ha) zugesetzt werden. Weiters ist Dicopur® M mit Wachstumsregulatoren
wie Stabilan® 400 und mit Getreidefungiziden wie Mystic® 250 EW oder Tazer® 250 SC mischbar.
Mischungen möglichst umgehend ausbringen.
Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften
wir nicht.
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten.
Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen
Praxis zu beachten.
Herstellung der Spritzbrühe
Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen lassen.
Reihenfolge der Spritzarbeit:
- Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen.
- Rührwerk einschalten.
- Dicopur® M in den Tank geben.
- Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfläche verhindert ein Schäumen der Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei Druckabfall in der Wasserleitung besteht. Fülltrichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht.
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.
Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
Spritzenreinigung
Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:
- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
- Ca. 10-20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am
besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.
Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.
Restmengenverwertung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der
Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die
Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Maßnahmen im Unglücksfall
Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Allgemein:
Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. - Nach Einatmen:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. - Nach Hautkontakt:
Benetzte Kleidung ausziehen. Betroffene Körperteile mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen. Sofort einen Arzt rufen. - Nach Augenkontakt:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Sofort einen Arzt rufen. - Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Symptome/Wirkungen
- Nach Einatmen:
Kann Kurzatmigkeit, beklemmendes Gefühl in der Brust, Halsschmerzen und Husten verursachen. - Nach Hautkontakt:
Verursacht leichte Hautreizungen. - Nach Augenkontakt:
Schwere Augenschäden. - Nach Verschlucken:
Bauchschmerzen, Ubelkeit. Kann Ubelkeit und Erbrechen auslösen. Kann eine Reizung des Verdauungstrakts verursachen.
Hinweise für den Arzt
- Symptomatisch behandeln. Augen-Notduschen und Rettungsduschen sollten in unmittelbarer Nähe einer möglichen Exposition verfügbar sein.
Brand
- Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid. - Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall:
Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase. - Schutz bei der Brandbekämpfung:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung. Lösch- und Brandrückstände nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
Hinweise für Transport und Lagerung
Transport
Nicht transportieren und lagern bei Temperaturen unter 0 °C und über 40 °C.
Lagerung
LGK 12/10 (Lagerklasse nach VCI)
In verschlossener Originalverpackung, getrennt von Nahrungs- und Futtermitteln, nicht unter 0 °C und über 40 °C
lagern und transportieren. So lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zutritt haben.
Gefahrenhinweise
Gefahr



Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!
- Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- Verursacht schwere Augenschäden.
- Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.
- Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen.
- Verschüttete Mengen aufnehmen.
- Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
- Enthält MCPA und MCPA DMA Salz.
- Beim Umgang mit dem Mittel geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
- Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Bei Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen sind Arbeitskleidung und Handschuhe zu tragen.
- Behördliche Auflagen zum Schutz von Gewässerorganismen und Nichtzielorganismen beachten.
- Anwendung nur durch berufliche Verwender zulässig.
- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
- Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
- Für alle Anwendungen außer im Weinbau gilt:
Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils gelten Fassung) auszubringen. - Für die Anwendung im Weinbau gilt:
Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 95 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils gelten Fassung) auszubringen. - Auf Stilllegungsflächen gilt:
Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 5 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen,nicht weiter reduziert werden. - Für Weide- und Pappel-Arten, im Stein- und Kernobst, in Ziergehölzen (Nadelgehölzen), Ginkgo sowie im Beerenobst nach der Ernte und Primula-Arten gilt:
Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 20 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. - Für die Anwendung im Beerenobst von Stadium 08 bis 81 gilt:
Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden.