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Dantop®
Das stärkste Insektizid.
Wasserdispergierbares Granulat gegen Blattläuse (Virusvektoren) und Kartoffelkäfer im Kartoffelbau sowie im Zierpflanzenbau und Gemüsebau im Freiland und unter Glas.

Amtl. Pfl. Reg. Nr. 3426
Handelsformen: 100 g, 500 g
Wirkstoff
500 g/kg Clothianidin (50 Gew.-%), Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Zugelassene Anwendungen
Schaderreger | Kultur | Aufwandmenge | Wartefrist |
---|---|---|---|
Blattläuse als Virusvektoren |
Kartoffel (Pflanzgutbehandlung) (im Freiland) |
0,3 kg/ha in 60 - 100 l/ha Wasser
beim Legen im Stadium 00 (Knolle im
Ruhestadium) bis Stadium 03 (Ende der
Keimruhe: Keime 2-3 mm) spritzen oder
sprühen Max. 1 Anwendung |
- |
Blattläuse als Virusvektoren |
Kartoffel (nur in Beständen zur Pflanzguterzeugung) (im Freiland) |
0,15 kg/ha in 200 – 500 l/ha Wasser
im Stadium 11 (1. Laubblatt größer als
4 cm am Hauptspross entfaltet) bis Stadium
91 (Beginn der Laubblattvergilbung
bzw. Laubblattaufhellung) spritzen Max. 2 Anwendungen im Abstand von 7 – 14 Tagen |
- |
Kartoffelkäfer (Leptinotarsa decemlineata) |
Kartoffel (im Freiland) |
0,035 kg/ha in 200 – 500 l/ha Wasser
nach Erreichen von Schwellenwerten
oder nach Warndienstaufruf im Stadium
11 (1. Laubblatt größer als 4 cm am
Hauptspross entfaltet) bis Stadium 91
(Beginn der Laubblattvergilbung bzw.
Laubblattaufhellung) spritzen Max. 2 Anwendungen im Abstand von 10 – 14 Tagen |
- |
Kohlmottenschildlaus (Aleyrodes proletella), Mehlige Kohlblattlaus (Brevicoryne brassicae), Kleine Kohlfliege (Delia radicum) |
Kohlrabi (Jungpflanzen in Anzuchtgefäßen) (im Freiland und unter Glas) |
2,4 g/1000 Pflanzen in 3 l Wasser/m²
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden
der ersten Symptome, ab Stadium
12 (2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder
Blattquirl entfaltet) gießen Max. 1 Anwendung Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51 |
42 Tage |
Kohlmottenschildlaus (Aleyrodes proletella), Mehlige Kohlblattlaus (Brevicoryne brassicae), Kleine Kohlfliege (Delia radicum) |
Rot-, Weiß- und
Spitzkraut sowie
in Wirsingkohl,
Kohlsprossen,
Blumenkohle und
Blattkohle
(alle als Jungpflanzen
in Anzuchtgefäßen) (unter Glas) |
2,4 g/1000 Pflanzen in 3 l Wasser/m²
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden
der ersten Symptome, ab Stadium
12 (2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder
Blattquirl entfaltet) gießen Max. 1 Anwendung Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51 |
70 Tage
(Rot-, Weißund
Spitzkraut,
Wirsingkohl,
Blumenkohle
und Blattkohle) 90 Tage (Kohlsprossen) |
Blattläuse | Zierpflanzenkulturen (unter Glas) |
150 g/ha in 600-1000 l Wasser/ha
(Pflanzengröße bis 50 cm) bei Befallsbeginn
bzw. bei Sichtbarwerden der ersten
Symptome spritzen Max. 2 Anwendungen im Abstand von mindestens 7 Tagen Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51 |
- |
Blattläuse, Zikaden | Kräuter (frisch) (im Freiland) |
0,15 kg/ha in 200-400 l Wasser/ha
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden
der ersten Symptome spritzen Max. 1 Anwendung Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51 |
7 Tage |
Gebrauchsanleitung
Wirkungsweise
Dantop® ist ein Insektizid, das eine gute und nachhaltige Wirkung gegen saugende und beißende Insekten besitzt.
Die Aufnahme des Wirkstoffes Clothianidin in die Pflanze kann sowohl über das Blatt, als auch über die Wurzel
erfolgen. Durch die gute Verteilung in der Pflanze (systemisch) schützt Dantop® nicht nur behandelte Pflanzenteile,
sondern auch neu ausgetriebene Blätter und unbehandelte Bereiche der Pflanze. In abreifenden oder gestressten
Pflanzen kann die Verteilung des Wirkstoffes eingeschränkt sein. Bei der Spritzanwendung wirkt Dantop® auch als
Kontaktgift.
Der Wirkstoff Clothianidin aus der Gruppe der Neonicotinoide blockiert die Acetylcholin-Rezeptoren im zentralen
Nervensystem und führt zu einer raschen Schädigung der Insekten, die dadurch umgehend ihre Fraß- und Saugtätigkeit
an den Pflanzen einstellen.
Dantop® wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder warmen Witterungsbedingungen
zuverlässig. Die schnelle Aufnahme von Dantop® in die Pflanze sorgt für eine gute Regenfestigkeit.
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
1. Pflanzgutbehandlung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln
Dantop® wird beim Legen der Kartoffeln als Pflanzgutbehandlung mit 300 g/ha in 60 bis 100 l Wasser/ha auf das
Pflanzgut gespritzt oder gesprüht.
- Behördliche Auflagen:
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode.
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.
Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 0,3 kg/ha (entsprechend maximal 25 dt Saatkartoffeln pro ha).
2. Spritzanwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (ausschließlich in Beständen zur Pflanzguterzeugung)
Dantop® wird nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf in Beständen zur Pflanzguterzeugung mit 150 g/ha in
200 bis 500 l Wasser/ha bis zu 2 x im Abstand von 7 bis 14 Tagen gespritzt.
- Behördliche Auflagen:
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.
3. Kartoffelkäfer an Kartoffeln
Dantop® wird nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 35 g/ha in 200 bis 500 l Wasser/ha
bis zu 2 x im Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen gespritzt.
Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu behandelnden Pflanzenteile
gewährleisten!
- Behördliche Auflagen:
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
4. Gießanwendung gegen Kohlmottenschildlaus (Aleyrodes proletella), Mehlige Kohlblattlaus (Brevicoryne
brassicae), Kleine Kohlfliege (Delia radicum) in Kohlrabi (Jungpflanzen in Anzuchtgefäßen) im Freiland und
unter Glas
Dantop® wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, ab Stadium 12 (2. Laubblatt bzw.
Blattpaar oder Blattquirl entfaltet) mit 2,4 g/1000 Pflanzen in 3 l Wasser/m² mit maximal einer Anwendung gegossen.
Wartefrist: 42 Tage
Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51
- Behördliche Auflagen:
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode.
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Nicht mehr als die Hälfte aller Anwendungen gegen Blattläuse je Kulturzyklus, auch nicht mit anderen Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die Anwendung im Freiland: Es ist sicherzustellen, dass die Anzuchtgefäße keinen direkten Kontakt mit gewachsenem Boden haben und jede Form von Abschwemmung ausgeschlossen ist.
5. Gießanwendung gegen Kohlmottenschildlaus (Aleyrodes proletella), Mehlige Kohlblattlaus (Brevicoryne
brassicae), Kleine Kohlfliege (Delia radicum) in Rot-, Weiß- und Spitzkraut sowie in Wirsingkohl, Kohlsprossen,
Blumenkohle und Blattkohle (alle als Jungpflanzen in Anzuchtgefäßen) unter Glas
Dantop® wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, ab Stadium 12 (2. Laubblatt bzw.
Blattpaar oder Blattquirl entfaltet) mit 2,4 g/1000 Pflanzen in 3 l Wasser/m² mit maximal einer Anwendung gegossen.
Wartefristen: 70 Tage (Rot-, Weiß- und Spitzkraut, Wirsingkohl, Blumenkohle und Blattkohle) und 90 Tage
(Kohlsprossen)
Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51
- Behördliche Auflagen:
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode.
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Nicht mehr als die Hälfte aller Anwendungen gegen Blattläuse je Kulturzyklus, auch nicht mit anderen Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
6. Spritzanwendung gegen Blattläuse in Zierpflanzen unter Glas
Dantop® wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome mit 150 g/ha in 600-1000 l Wasser/ha
bei einer Pflanzengröße bis 50 cm mit maximal zwei Anwendungen im Abstand von mindestens 7 Tagen gespritzt.
Keine Wartefrist
Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51
- Behördliche Auflagen:
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Nicht mehr als die Hälfte aller Anwendungen gegen Blattläuse je Kulturzyklus, auch nicht mit anderen Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
Behandlung vor der Blüte nur an Pflanzen, die nicht zur späteren Verwendung im Freiland vorgesehen sind.
7. Spritzanwendung gegen Blattläuse und Zikaden in frischen Kräutern im Freiland
Dantop® wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome mit 0,15 kg/ha in 200-400 l Wasser/ha
mit maximal einer Anwendung gespritzt.
Wartefrist: 7 Tage
Geringfügige Verwendung gemäß Art. 51
-
Behördliche Auflagen:
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode.
Nicht mehr als die Hälfte aller Anwendungen gegen Blattläuse je Kulturzyklus, auch nicht mit anderen Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
Die Behandlung darf nur an Pflanzen erfolgen, die im Jahr der Behandlung nicht mehr zur Blüte kommen.
Pflanzenverträglichkeit
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Dantop® in allen zugelassenen Aufwandmengen von allen Kartoffelsorten
gut vertragen wird. Bei den Indikationen im Gemüse- und Zierpflanzenbau ist die Kulturverträglichkeit vor
dem Mitteleinsatz zu prüfen.
Resistenzvorbeugung
Klassifikation des Wirkstoffes gemäß Insecticide Resistance Action Committee (IRAC):
Wirkmechanismus (IRAC Gruppe): 4A
Nach einer Pflanzgutbehandlung mit Dantop® darf mit diesem Mittel keine Spritzbehandlung mehr auf derselben
Kartoffelfläche erfolgen, um Resistenzen vorzubeugen.
Insektizide sollen nur gezielt und mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen eingesetzt werden, um Resistenzbildung
möglichst zu vermeiden. Dantop® enthält den Wirkstoff Clothianidin, der zur chemischen Klassen der
Neonicotinoide gehört. Aufgrund seines spezifischen Wirkungsmechanismus im komplexen biologischen System
der Schädlinge kann eine Resistenzbildung gegen diesen Wirkstoff bzw. diese Wirkstoffklasse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es aber keine Erkenntnisse über nachgewiesene Resistenzen
jener Schädlinge, gegen die Dantop® zugelassen ist.
Wartefristen
Kartoffeln, Zierpflanzen: Keine Wartefrist
Kohlrabi: 42 Tage
Rot-, Weiß-, Spitzkraut, Wirsingkohl, Blumenkohle und Blattkohle: 70 Tage
Kohlsprossen: 90 Tage
Kräuter: 7 Tage
Hinweise zur Anwendungstechnik
Mischbarkeit
Nach unseren Erfahrungen ist Dantop® mit den handelsüblichen Fungiziden und Düngern wie z. B.
Moximate® 725 WG und Folifert® super mischbar.
Spritzarbeit
Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen. Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren.
Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten.
Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut aufrühren.
Ansetzen der Spritzbrühe
- Tank zu ½ bis ¾ mit Wasser füllen.
- Rührwerk einschalten.
- Dantop® ohne Siebeinsatz in den Tank geben.
- Gegebenenfalls nach vollständiger Auflösung von Dantop® Mischpartner hinzufügen.
- Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfläche verhindert ein Schäumen der Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei Druckabfall in der Wasserleitung besteht. Fülltrichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht. Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.
Spritzenreinigung
Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:
- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
- Ca. 10-20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.
Restmengenverwertung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der
Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation
oder im Freiland ablassen, sondern auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Maßnahmen im Unglücksfall
Brand
- Geeignete Löschmittel:
Sprühwasser, Löschpulver, Sand, CO2, Schaum. - Ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl.
Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation und nicht in Oberflächengewässer gelangen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn nötig, umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Nach Verschütten/Auslaufen
Nicht in Oberflächengewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trocken aufnehmen, in entsprechenden
Gefäßen zwischen lagern und vorschriftsgemäß entsorgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. - Nach Hautkontakt:
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. - Nach Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser, auch unter den Augenlidern, ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen. - Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Hinweise für den Arzt
Kein spezifisches Antidot, symptomatische Behandlung.
Hinweise für Transport und Lagerung
Transport
Nicht transportieren und lagern bei Temperaturen unter 0 °C und über 30 °C.
Lagerung
LGK 11 (Lagerklasse nach VCI)
So lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen
Originalverpackungen, getrennt von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln zu erfolgen.
Gefahrenhinweise
Achtung


- Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!
- Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen.
- Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
- Nach Handhabung Hände gründlich waschen.
- Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
- Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- Verschüttete Mengen aufnehmen.
- Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
- Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Anwendung nur durch berufliche Verwender zulässig.
- Behördliche Auflagen zum Schutz von Bienen, Gewässern und Nichtzielpflanzen:
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. - Für alle Freiland-Anwendungen:
Bienengefährlich! Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühende Kulturen aufbringen. Nicht an Stellen anwenden, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind. Nicht in Anwesenheit von blühenden Unkräutern anwenden. - Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem
Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Ackerbau, Spritzen 5 m (Regelabstand)
Aufwandmenge 0,15 kg/ha
5 m (Abdriftminderungsklasse 50%)
1 m (Abdriftminderungsklasse 75%)
1 m (Abdriftminderungsklasse 90%)
Kräuter (frisch) 1 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) - Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig.
- Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25 % reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer im Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dicht belaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbreite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m.
- Für die 1. Indikation:
Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 20 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. - Für die 2. Indikation und Kräuter (frisch):
Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. - Für alle Freiland-Anwendungen: Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
- Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
- Keine Anwendung, wenn Randvegetation bzw. angrenzende Felder in Blüte stehen.