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Blossom ProtectTM
Die Alternative zu Antibiotika.
Bakterizid zur Bekämpfung von Feuerbrand bzw. Fungizid zur Bekämpfung von Lagerfäulen im Kernobst.

Amtl. Pfl. Reg. Nr. 2994-0
Handelsform: 1,5 kg
Vorteile
- Keine Wartefrist
- Keine Rückstände
- Keine Gefahr der Resistenzbildung durch besonderen Wirkmechanismus
- Ungefährlich für Mensch und Tier, bienen- und nützlingsschonend
- Zuverlässig gegen Feuerbrand und Lagerkrankheiten
Wirkstoff
5x109 CFU/g von Aureobasidium pullulans [Stamm DSM 14940 und DSM 14941], entspricht je 250 g/kg
Produkt enthält lebende Mikroorganismen! Haltbarkeit beachten!
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Zugelassene Anwendungen
Schaderreger | Kultur | Aufwandmenge |
---|---|---|
Feuerbrand (Erwinia amylovora) zur Befallsminderung |
Obstbau (Freiland) |
0.75 kg/ha/m Kronenhöhe (max. 2,25 kg /ha für eine Laubwandfläche von 1,5 ha). Um die Wirksamkeit zu stabilisieren, soll der pH-Wert der Spritzbrühe mit BUFFER PROTECT NTTM eingestellt werden. Wasseraufwandmenge: 500 l/ha je m Kronenhöhe Warndienstprognosen beachten: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis BLOSSOM PROTECTTM 1 Tag vor einem Infektionstag ausbringen. Ab Beginn der Blüte (BBCH61) bis Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen (BBCH67). Max. 5 Anwendungen pro Jahr im Abstand von 1 Tag. Anwendungsarten: Spritzen |
Pilzliche Lagerfäulen zur Befallsminderung |
Obstbau (Freiland) |
0.5 kg/ha/m Kronenhöhe (max. 1,5 kg /ha für eine Laubwandfläche von 1,6 ha). Wasseraufwandmenge: 100 – 500 L/ha je m Kronenhöhe Einsatzzeitpunkt: Ab BBCH 81 (Beginn der Fruchtreife: sortenspezifische Aufhellung der Grundfarbe) bis vor der Ernte Max. 4 Anwendungen pro Jahr im Abstand von 2 Tagen. Anwendungsarten: Spritzen |
Insgesamt nicht mehr als 9 Anwendungen pro Jahr und Kultur.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 für den biologischen Anbau geeignet. Bei der Behandlung
von Obstanlagen werden Nützlinge und bestäubende Insekten nicht gefährdet. Keine Wartefrist.
Klassifikation der Wirkstoffe gemäß Fungicide Resistance Action Committee (FRAC):
Wirkmechanismus (FRAC CODE): NC.
Für die Anwendung gegen Feuerbrand nur in Kombination mit einem Puffer (BUFFER PROTECT NTTM) verwenden!
Zur Herstellung der Spritzflüssigkeit:
- Tank vor dem Befüllen reinigen.
- Keine hochkonzentrierten, dickflüssigen Vorsuspensionen ansetzen.
- Tank mit Wasser befüllen. Kein heißes Wasser verwenden.
- Puffer (BUFFER PROTECT NTTM) unter Rühren nach und nach ins Wasser geben. Sprühmenge muss ausreichend sein, um das Auflösen des Puffers zu ermöglichen.
- BLOSSOM PROTECTTM unter Rühren allmählich ins Wasser geben.
Rührwerk während des Ausbringens nicht ausschalten. Angesetzte Spritzbrühe innerhalb von 8 Stunden ausbringen. Keine Restmengen im Tank belassen. Eine detaillierte Mischbarkeitsliste, weitere Informationen sowie das aktuelle Sicherheitsdatenblatt finden Sie unter www.bio-ferm.com. Wird BLOSSOM PROTECTTM zusammen mit BUFFER PROTECT NTTM während der Blüte ausgebracht, dürfen nicht mischbare Produkte nicht am selben Tag und am Tag danach ausgebracht werden. Ausgenommen Birnen: kupferhaltige Produkte dürfen 2 Tage vor und 2 Tage nach einer BLOSSOM PROTECTTM Behandlung nicht angewendet werden. Wird BLOSSOM PROTECTTM während der Reifeperiode auf Blättern oder Früchten angewendet, dürfen nicht mischbare Produkte nicht innerhalb von 3 Tagen vor und nach einer BLOSSOM PROTECTTM Behandlung ausgebracht werden.
Feuerbrand:
Eine ausreichende Bekämpfung von Feuerbrand ist nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb den Befall beobachten und Schnitt- bzw. Rodungsmaßnahmen
setzen. Eine Berostung der Früchte bei empfindlichen Sorten möglich. Die Anwendung wird gemeinsam mit einem Zitronesäurepuffer empfohlen (max. 15,75 kg Zitronensäurepuffer/
ha). Die maximale Hektaraufwandmenge ist für eine Laubwandfläche von 1,5 ha vorgesehen.
Lagerfäulen:
Eine ausreichende Bekämpfung ist nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Die maximale Hektaraufwandmenge ist für eine Laubwandfläche von 1,6 ha vorgesehen.
Lagerung und Handhabung:
Darf nur in Originalpackung abgegeben werden. Unter Verschluss und für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Dicht verschlossen, kühl und trocken lagern. Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Haltbarkeit ab Herstellungsdatum:
Raumtemperatur (≤20°C) 18 Monate; gekühlte Lagerung (≤8°C) 30 Monate
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
- Nach Einatmen:
Frischluft - Nach Hautkontakt:
Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. - Nach Augenkontakt:
Mindestens 10 Minuten bei geöffnetem Lidspalt mit viel sauberen Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. - Nach Verschlucken:
Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
Gefahrenhinweise
Vorsicht Pflanzenschutzmittel!
Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen haben.
- Enthält Aureobasidium pullulans. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Staub / Rauch / Gas / Nebel/ Dampf / Aerosol nicht einatmen.
- Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen.
- Verschüttete Mengen aufnehmen.
- Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Eintrage über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
- Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
- Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Obstbau
Spritzen
15 m (Regelabstand)
10 m (Abdriftminderungsklasse 50%)
5 m (Abdriftminderungsklasse 75%)
3 m (Abdriftminderungsklasse 90%)
3 m (Abdriftminderungsklasse 95%) - Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung auf abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand in Form eines bewachsenen Grünsteifens zu Oberflächen-gewässern einzuhalten:
Obstbau
Spritzen
15 m (Regelabstand)
10 m (Abdriftminderungsklasse 50%)
5 m (Abdriftminderungsklasse 75%)
3 m (Abdriftminderungsklasse 90%)
3 m (Abdriftminderungsklasse 95%) - Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig.