Austriebsspritzmittel 7 E
Für einen guten Start.
Austriebsspritzmittel gegen Spinnmilbe im Kern-, Stein-, Beerenobst, Weinbau und im Zierpflanzenbau.
Handelsformen: 20 Liter, 200 Liter
Vorteile
- Einzigartiges Wirkprinzip
- Keine Resistenzgefahr
- Frühzeitige Schädlingsreduktion
- Große Wirkungsbreite gegen überwinternde Schädlinge
- Mischbar mit Cuproxat® flüssig
Wirkstoff
Paraffinöl (830 g/l, 97,65 Gew.-%), Emulsionskonzentrat (EC)
Zugelassene Anwendungen
Schaderreger | Kultur | Aufwandmenge |
---|---|---|
Spinnmilben (Wintereier) |
Weinreben im Freiland | 8 l/ha in 400-600 l Wasser/ha spritzen, Anwendung ab Stadium 07 (Beginn des Knospenaufbruchs: grüne Triebspitzen
werden sichtbar) bis Stadium 11 (1. Laubblatt entfaltet und vom Trieb abgespreizt) max. 1 Anwendung |
Spinnmilben (Wintereier) |
Obstbau im Steinobst im Freiland | 10 l/ha/m Kronenhöhe (max. 30 l/ha) in 500 l/ha/m Kronenhöhe spritzen. Anwendung ab Stadium 51 (Knospenschwellen:
erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen; Knospen noch geschlossen, hellbraune Knospenschuppen sichtbar)
bis Stadium 54 [Blütenstand von hellgrünen Hüllblättern umgeben, soweit Hüllblätter ausgebildet (nicht alle Arten)] max. 1 Anwendung |
Spinnmilben (Wintereier) |
Obstbau im Kernobst im Freiland | 10 l/ha/m Kronenhöhe (max. 30 l/ha) in 500 l/ha/m Kronenhöhe spritzen. Anwendung ab Stadium 52 (Ende des
Knospenschwellens: heller gefärbte, z.T. stark behaarte Knospenschuppen werden sichtbar) bis Stadium 54 (Mausohrstadium:
grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm; erste Blätter spreizen sich ab) max. 1 Anwendung |
Spinnmilben (Wintereier) |
Obstbau in Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren) im Freiland | 10 l/ha in 1000 l Wasser als Austriebsspritzung spritzen. Anwendung bei Befall bzw. ab Erreichen von Schadschwellen
oder ab Warndiensthinweis ab Stadium 01 (Beginn des Knospenschwellens) bis Stadium 07 (Beginn des Spross- bzw.
Knospenaustriebes). max. 1 Anwendung Geringfügige Anwendung gemäß Art. 51 |
Spinnmilben (Wintereier) |
Zierpflanzenbau in Ziergehölze im Freiland | Pflanzenhöhe bis 50 cm: 12 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 18 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzenhöhe über 125 cm: 24 l/ha in 1200 l Wasser/ha bei Befall bzw. ab Erreiichen von Schadschwellen oder ab Warndiensthinweis ab Stadium 01 (Beginn des Knospenschwellens) bis Stadium 07 (Beginn des Spross- bzw. Knospenaustriebes) als Austriebsspritzung spritzen. max. 1 Anwendung Geringfügige Anwendung gemäß Art. 51 |
Wartefrist
Abgedeckt durch zugelassenen Anwendungszeitraum.
Wirkung
Austriebsspritzmittel 7 E überzieht die Schädlinge mit einem Ölfilm, unter welchem diese dann ersticken. Eine Selektion von resistenten Stämmen kann deshalb nicht stattfinden.
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbedingungen
Die günstigsten Voraussetzungen für die Anwendung von Austriebsspritzmittel 7 E sind gegeben, wenn Temperaturen von über 7 °C herrschen und die Kulturen trocken sind.
Austriebsspritzmittel 7 E nicht anwenden während Frostperioden oder wenn in der Nacht nach der Spritzung Frost zu erwarten ist. Frostschäden können durch Austriebsspritzmittel
7 E verstärkt werden. Austriebsspritzmittel 7 E nicht einsetzen bei Kulturen, die kurz zuvor unter Frost gelitten haben. Ebenso nicht bei Kulturen verwenden, die Mangelerscheinungen
zeigen. Keine Anwendung in der Mittagshitze.
Verträglichkeit
Nach bisherigen Erfahrungen sind bei Einsatz von Austriebsspritzmittel 7 E in zahlreichen Beerenobst- und Zierpflanzenarten und -sorten unter günstigen Bedingungen keine
Verträglichkeitsprobleme aufgetreten. Weil gemäß den Auflagen aus der Zulassung mögliche Schäden an diesen Kulturen im Verantwortungsbereich des Anwenders liegen,
sollten vor großflächigen Anwendungen Probespritzungen an einigen Pflanzen durchgeführt werden.
Hinweise zur Anwendungstechnik
Auf gründliche Benetzung aller Pflanzenteile achten. Mit hohem Brühenaufwand spritzen, im Obstbau mindestens 1000 Liter pro Hektar, im Weinbau mindestens
500 Liter pro Hektar.
Die Ausbringung von Austriebsspritzmittel 7 E muss mit einem Spritzgerät erfolgen, welches ein Rührwerk besitzt. Das Rührwerk muss vom Ansetzen der Spritzbrühe an bis zur
vollständigen Entleerung des Tanks laufen.
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser mehrmals gründlich ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Unvermeidlich
anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.
Mischbarkeit
Austriebsspritzmittel 7 E darf in der Regel nicht mit anderen Präparaten gemischt werden. Ist die gleichzeitige Ausbringung von Fungiziden notwendig, kommt eine Mischung
mit Kupferpräparaten in Frage.
Zwischen der Anwendung von Austriebsspritzmittel 7 E und anderen Präparaten muss eine Wartefrist eingehalten werden.
Die Mindestwartefrist beträgt z.B. bei
- Schwefelpräparaten 2-5 Tage
- Delan, Captan 5 Tage
- Weinbau 10–14 Tage
- Captan 21 Tage bei Gala und Braeburn
Maßnahmen im Unglücksfall
Erste Hilfe
Betroffene Personen aus dem Gefahrenbereich in einen gut belüfteten Raum oder an die frische Luft bringen und vor Unterkühlung schützen. Lebensfunktionen aufrecht erhalten.
- Nach Einatmen:
Atemwege freihalten. - Nach Hautkontakt:
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. - Nach Augenkontakt:
Sorgfältig mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. - Nach Verschlucken:
KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Kein Wasser geben.
Hinweise für den Arzt
- Symptome:
Sehstörungen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Atemprobleme, Erbrechen, Durchfall, Reizbarkeit, Herzrhythmusstörungen, Ataxie, Krämpfe, Herzkammerflimmern, Lähmungen - Behandlung:
Lebensfunktionen aufrecht erhalten. Kein spezifisches Antidot, symptomatische Behandlung.
Brand
- Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver, Schaum, Sand. - Ungeeignetes Löschmittel:
Sprühwasser, Wasservollstrahl.
Lösch- und Brandrückstände nicht in Gewässer bzw. Kanalisation einleiten.
Auslaufen
Werden Packungen beschädigt und läuft Inhalt aus, mit inertem, flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel).
Mechanisch aufnehmen. Verschüttetes Produkt nie in den Originalbehälter zwecks Wiederverwertung geben. Material mit defekten Packungen in stabile, fest verschließbare
Kunststoffbehälter packen.
Verschmutzte Umgebung mit feuchtem Lappen reinigen und Lappen ebenfalls mit den Abfällen entsorgen. Benetzte Körperteile gründlich waschen.
Lagerung
Lagerklasse (LGK): 10
Produkt bei Raumtemperatur im Originalgebinde so lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Getrennt von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln lagern.
Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.
Gefahrenhinweise
Gefahr
- Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten.
- Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- KEIN Erbrechen herbeiführen.
- Verschüttete Mengen aufnehmen.
- BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen.
- Unter Verschluss aufbewahren.
- Inhalt /Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
- Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
- Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
- Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ.69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig.
- Für die Anwendung im Weinbau:
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. - Für die Anwendung im Beerenobst:
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. - Für die Anwendung im Zierpflanzenbau:
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
Zierpflanzenbau Spritzen
10 m (Regelabstand)
5 m (Abariftminderungsklasse 50 %) - Für die Anwendungen im Kern- und Steinobst:
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem
Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
Obstbau Spritzen
20 m (Abdriftminderungsklasse 75 %)
15 m (Abdriftminderungsklasse 90 %)
10 m (Abdriftminderungsklasse 95 %) - Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13- VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
- Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
- Sonstige Auflagen und Hinweise:
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode. Anwendung nur bei trockenem, frostfreiem Wetter. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
Klassifikation des/der Wirkstoffe(s) gemäß lnsecticide Resistance Action Committee (IRAC):
Wirkmechanismus (IRAC GRUPPE): nicht gelistet.
Für die Anwendung im Beerenobst und Zierpflanzenbau:
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.