Anwenderschutz
Vorbeugende Maßnahmen und Erste Hilfe bei Vergiftungsfällen.
Auskunft und Beratung in Vergiftungsfällen erteilt
Vergiftungsinformationszentrale:
Allgemeines Krankenhaus
Leitstelle 6Q
Währinger Gürtel 18–20
1090 Wien
Tel.: +43 1 / 406 43 43
Erste Hilfe
- Wenn sich bei der Arbeit (oder danach) Kopfschmerzen, starker Schweißausbruch, Übelkeit, Durchfall, Schwindelgefühl oder andere auffällige Gesundheitsstörungen zeigen, muss die Arbeit sofort eingestellt und der Vergiftete aus dem Arbeitsbereich gebracht werden.
- Es ist umgehend ein Arzt hinzuzuziehen. Alles, was auf Art und Menge des Giftes hinweist (Gebrauchsanleitung, Verpackung, Rest von Pflanzenschutzmitteln, Erbrochenes usw.), für den Arzt bereithalten.
- Der Vergiftete soll im Freien oder in einem gut gelüfteten Raum in die „stabile Seitenlage” gebracht werden.
- Jede übermäßige Bewegung und Anstrengung muss vermieden werden.
- Bei schwerer Vergiftung unverzüglich Rettungswagen oder Feuerwehr benachrichtigen! Ist dies nicht möglich, so müssen die Arbeitskollegen den Vergifteten so schnell wie möglich in ein Krankenhaus, eine Rettungsstation oder eine Arztpraxis bringen!
- Die Erste-Hilfe-Maßnahmen sollen sofort, gegebenenfalls während des Transports des Vergifteten zum Krankenhaus, zur Rettungsstation oder zur Arztpraxis, vorgenommen werden.
- Atemwege des Vergifteten freimachen! Bei Verlegung der Atemwege durch zurückfallende Zungenwurzel Kopf in den Nacken überstrecken. Mit dem Finger Fremdkörper (z. B. Zahnprothese) herausnehmen.
- Beschmutzte und beengende Kleidung entfernen! Gesicht und Haut mit Wasser und Seife von Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln reinigen.
- Bei Verschlucken sofort Arzt holen. Wenn kein Arzt erreichbar, Erbrechen auslösen durch Trinken von Wasser bzw. warmer Kochsalzlösung (1 Esslöffel Kochsalz auf 1 Glas Wasser) oder durch Reizung der Rachenhinterwand (Finger in den Hals stecken). Gaben von Medizinalkohle (2–3 Esslöffel Granulat oder Tabletten mit Wasser zu einer Aufschwemmung verrührt) können im Magendarmkanal noch nicht resorbierte Giftstoffe binden.
- Niemals Rizinusöl, Milch, Eiweißprodukte oder Alkoholika verabreichen, da diese Mittel die Resorption der Giftstoffe beschleunigen!
- Bei Aussetzung der Atmung muss künstliche Atemspende gegeben werden! Die Atemspende mit dem Munde wird grundsätzlich von Mund zu Nase ausgeführt (unter Verwendung eines dazwischenliegenden Taschentuches). Bei künstlicher Atemspende muss der Vergiftete auf dem Rücken liegen und sein Kopf stark zurückgebeugt werden. Die ersten Beatmungsstöße sind entscheidend! Nach 10–20 kräftigen Atemstößen 30 Sekunden Pause! Dann ohne Kraftanstrengung weiterbeatmen.
- In vielen Fällen treten Unwohlsein bzw. die Vergiftungserscheinungen erst Stunden nach der Aufnahme des Pflanzenschutzmittels auf. Ist daher eine Vergiftung zu befürchten, da ein Verschlucken von Pflanzenschutzmitteln, eine anhaltende Benetzung der Haut oder ein längeres Einatmen von Spritznebel erfolgte, so ist mit den Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufsuchen eines Arztes nicht zu warten, bis ein Unwohlbefinden auftritt. Der Erfolg der Hilfsmaßnahmen wird durch frühzeitige Behandlung wesentlich begünstigt. Insbesondere bei Kindern muss ohne jeden Verzug ein Krankenhaus aufgesucht werden. Aus demselben Grunde ist ein Unwohlsein am Abend nach dem Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln ernst zu nehmen und ein Arzt (Krankenhaus) zu konsultieren.